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Kurzbericht zur Informationsveranstaltung zum Waldhotel


(Stand 30.8.2026) Großes Interesse, intensive Diskussionen und viele Fragen: Bei einer Informationsveranstaltung am 28. August 2026 stellte die Unternehmensgruppe Home & Care ihre Pläne für das ehemalige Waldhotel in Frohnau vor. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Betreuung, Sicherheit und Integration der möglichen zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Der Bürgerverein Frohnau begrüßt die Versachlichung des Dialogs.


Auf Anregung des Bürgervereins stellte die Unternehmensgruppe Home & Care ihre Pläne für das ehemalige Waldhotel im Centre Bagatelle vor. Aufgrund des großen Interesses fand die Veranstaltung in zwei Durchgängen statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern des Betreibers nahmen auch Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen und Bezirksstadträtin Korinna Stephan teil. Home & Care plant, das Gebäude als Unterkunft für wohnungslose Menschen mit ambulantem Pflegebedarf sowie für wohnungslose Familien mit Kindern zu nutzen. Vorgesehen sind insgesamt 54 Plätze. Die bestehende Gebäudestruktur soll weitgehend erhalten bleiben; größere Erweiterungen sind nicht geplant. Nach Angaben des Betreibers sollen dort weder Menschen mit besonderen Problemlagen oder Suchterkrankungen noch Personen aus der akuten Obdachlosigkeit oder Geflüchtete untergebracht werden.

In der Diskussion wurden vor allem Fragen zur Betreuung, Sicherheit, Integration und langfristigen Qualität der Einrichtung angesprochen. Viele Teilnehmende äußerten Zweifel, ob die vorgesehene personelle Ausstattung ausreichend sei. Kritisch hinterfragt wurden insbesondere die fehlende durchgehende Präsenz von Sozialarbeit, Hausmeisterdienst und Sicherheitskräften. Zudem wurde die Unterbringung von Familien mit Kindern sowie die langfristige Pflege der Außenanlagen intensiv diskutiert.


Positiv aufgenommen wurden die Zusagen des Betreibers, die bestehenden Bäume zu erhalten, mit Schulen und sozialen Einrichtungen zusammenzuarbeiten und ehrenamtliches Engagement aus der Nachbarschaft einzubinden, und auch nach Aufnahme des Betriebs regelmäßig die Frohnauerinnen und Frohnauer vor Ort zu informieren.


Der Bürgerverein begrüßt die Durchführung der Informationsveranstaltung als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Im Rahmen der Entscheidung über die Baugenehmigung ist eine sorgfältige planungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung des Projekts notwendig. Dazu gehört auch ein verbindliches Betreiberkonzept, das Fragen der Belegung, Betreuung, Sicherheit und Integration klar regelt. Nur dann können Belange der Nachbarschaft und der möglichen zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen gewahrt werden.


Aus Sicht des Bürgervereins sollten insbesondere die vorgesehenen Nutzergruppen verbindlich festgeschrieben, eine permanente Anwesenheit von Vertretern des Betreibers gesichert werden, die soziale Betreuung, Integration und soziale Teilhabe gestärkt und eine verlässliche Konfliktvorbeugung vor Ort sichergestellt werden. Auch die Förderung der in der Einrichtung lebenden Kinder sowie die dauerhafte Pflege der Außenanlagen müssen gewährleistet sein.


Frohnau hat eine sehr lange und positive Tradition sozialer Einrichtungen. Die Gartenstadt stellt sich ihrer sozialen Verantwortung. Das hohe Qualitätsniveau der bestehenden Einrichtungen sollte auch in Zukunft Maßstab sein. Sollte das Vorhaben genehmigt werden, muss es den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner ebenso gerecht werden wie den berechtigten Erwartungen der Nachbarschaft. Ziel sollte eine Einrichtung mit hoher Betreuungsqualität und guter Integration der neuen Bewohnerinnen und Bewohner in die Gartenstadt sein.



Ausführlicher Bericht des Bürgervereins Frohnau zur Informationsveranstaltung zum Waldhotel am 28. August 2026


(Stand 30.8.2026) Auf Anregung des Bürgervereins lud die potenzielle Betreiberin des Waldhotels, die Unternehmensgruppe Home & Care, am 28. August 2026 zu einer Informationsveranstaltung in das Centre Bagatelle ein. Aufgrund des großen Interesses wurde die Veranstaltung in zwei Durchgängen durchgeführt. Die Moderation übernahm eine Kommunikationspsychologin. Neben Vertretern von Home & Care nahmen auch der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, Uwe Brockhausen, sowie die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Korinna Stephan, an der Veranstaltung teil.

Nach einer Einführung durch Thomas Mertens, Prokurist von Home & Care, bestand Gelegenheit für Fragen und Diskussionen. Die Veranstaltung zeigte, dass es innerhalb der Frohnauer Bürgerschaft weiterhin unterschiedliche Auffassungen zum Vorhaben gibt. Während einige Teilnehmende die geplante Einrichtung grundsätzlich ablehnen und andere sie ausdrücklich begrüßen, konzentrierte sich ein Großteil der Diskussion auf konkrete Fragen der Betreuung, Sicherheit, Qualität und Integration der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Trotz unterschiedlicher Positionen verlief die Veranstaltung überwiegend sachlich und konstruktiv.


Impuls von Home & Care


Thomas Mertens erläuterte die Planungen für das ehemalige Waldhotel. Nach seinen Angaben wurde das Grundstück bereits direkt vom privaten Voreigentümer erworben. Eigentümer und Betreiber sind unterschiedliche Teile des Firmenkomplexes, zu dem Home & Care gehört. Vorgesehen ist die Nutzung als Einrichtung für wohnungslose Menschen mit ambulantem Pflegebedarf sowie für wohnungslose Familien mit Kindern. Die Aufnahme von Menschen mit besonderen Problemlagen, Suchterkrankungen oder von Menschen, die in anderen Unterkünften gescheitert sind, sei nicht vorgesehen. Die Anlage ist von einer Notunterkunft für Obdachlose grundsätzlich zu unterscheiden. Nach Angaben von Home & Care ist eine Unterbringung von Geflüchteten nicht vorgesehen, da deren Unterbringung über andere Strukturen finanziert werde. Home & Care betreibt verschiedene Einrichtungen für Wohnungslose in Berlin, die jeweils bewusst auf unterschiedliche Schwerpunkte ausgerichtet werden.

Die Belegung erfolge ausschließlich durch Zuweisungen des Bezirksamtes Reinickendorf. Die Zugewiesenen kommen nicht aus der akuten Obdachlosigkeit. Wenn es nicht genug Anspruchsberechtigte in Reinickendorf gäbe, könnte mit Einverständnis des Bezirksamtes auch eine Zuweisung durch andere Bezirksämter erfolgen.

Im Erdgeschoss sollen vor allem wohnungslose Menschen mit ambulantem Pflegebedarf (bis Pflegegrad 3) untergebracht werden. Das Obergeschoss ist für Familien mit Kindern vorgesehen. Insgesamt sollen Plätze für 54 Personen entstehen. Die vorhandene Gebäudestruktur soll weitgehend erhalten bleiben. Anbauten, Container oder größere Erweiterungen sind nach Angaben des Betreibers nicht geplant. Ein wesentlicher Nutzungsvorteil des Gebäudes seien die vorhandenen Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen.

Hinsichtlich der vorgesehenen Betreuung erläuterte Home & Care, dass tagsüber eigene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingebunden werden sollen. Zusätzlich sollen externe Pflegedienste die Versorgung der pflegebedürftigen Bewohner übernehmen. Darüber hinaus sollen Kooperationen mit Ärzten aufgebaut und medizinische Leistungen in die Betreuung eingebunden werden. Ein Hausmeisterdienst ist nach den vorgestellten Planungen an Werktagen tagsüber vor Ort. Ergänzend sind Bestreifungen durch Sicherheitsdienste vorgesehen. Eine durchgehende Präsenz von Personal rund um die Uhr ist derzeit nicht Bestandteil des Konzepts. Für Notfälle soll ein internes Notrufsystem zur Verfügung stehen.

Home & Care erklärte ferner, dass keine öffentlichen Zuschüsse für die Schaffung oder den Betrieb der Einrichtung gezahlt würden. Die Finanzierung erfolge über Tagessätze des Sozialamtes für die vom Bezirk zugewiesenen Bewohnerinnen und Bewohner. Die Höhe der Tagessätze muss noch verhandelt werden. Das wirtschaftliche Risiko liege beim Betreiber. Bisher gibt es nur eine allgemeine Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirk für bestehende Kooperationen.

Herr Mertens unterstrich, dass er daran interessiert sei, in einem guten Dialog mit der Nachbarschaft zu verbleiben. Er kündigte an, Sorgen und Anregungen aufzunehmen und ggf. auch nachzusteuern.


Wichtige Fragen der Nachbarschaft


Viele Fragen beschäftigten sich mit dem Betreuungskonzept. Zahlreiche Anwesende äußerten Zweifel, ob die vorgesehene personelle Ausstattung ausreiche, um sowohl den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner als auch den Erwartungen der Nachbarschaft gerecht zu werden. Insbesondere die vorgesehene nicht durchgehende Präsenz von Sozialdiensten, Hausmeisterdienst und Sicherheitskräften wurde kritisch hinterfragt.


Ebenfalls intensiv diskutiert wurde die Organisationsform des Betreibers als gewinnorientiertes Unternehmen. Mehrere Teilnehmende fragten nach den Auswirkungen auf Betreuungsqualität und langfristige Verlässlichkeit. Home & Care verwies auf die gesetzlichen Vorgaben, die Vereinbarungen mit dem Bezirksamt und eigene Qualitätsstandards.


Ein weiterer Schwerpunkt waren die Wohn- und Lebensbedingungen von Familien und Kindern. Kritisch angesprochen wurden die begrenzten Rückzugs- und Lernmöglichkeiten in den vorhandenen alten Hotelzimmern. Lehrkräfte aus dem Publikum wiesen auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Abstimmung mit den Schulen hin, um sich auf zusätzlichen Unterstützungsbedarf rechtzeitig vorbereiten zu können. Home & Care sagte entsprechende Gespräche zu. Es wird mit 4 bis 6 Kindern im Grundschulalter gerechnet.


Auch die Gestaltung der Außenanlagen war Gegenstand der Diskussion. Der Betreiber sagte zu, die vorhandenen Bäume zu erhalten und die Außenanlagen ansprechend herzurichten. Der Goldfischteich soll entfallen. Mehrfach wurde nachgefragt, wie die Pflege und Qualität der Anlage langfristig sichergestellt werden sollen. Dabei wurde auf negative Erfahrungen mit dem ehemaligen Hotel Haus Rheinsberg im Märkischen Viertel verwiesen. Herr Mertens führte aus, dass es im Außenbereich zwar Mängel gebe, diese jedoch auf noch nicht abgeschlossene Baumaßnahmen zurückzuführen seien.


Positiv aufgenommen wurde die Bereitschaft von Home & Care, ehrenamtliches Engagement aus der Nachbarschaft einzubinden. Bereits jetzt hätten Anwohnende Interesse bekundet, sich insbesondere bei der Unterstützung von Kindern und Familien einzubringen.

Hinsichtlich des Bauantrags wurde deutlich, dass noch einige eher technische Unterlagen fehlen. Die beauftragten Architekten des Investors würden eine Genehmigungsfähigkeit der „Anlage für soziale Zwecke“ im Allgemeinen Wohngebiet sehen. Der Investor hofft noch im Oktober auf eine Bescheidung des Antrags. Das Bezirksamt betonte, dass erst mit Vorliegen aller Unterlagen eine vollständige Prüfung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen erfolgen kann. Eine Zeitplanung konnte vom Bezirksamt nicht abgegeben werden.


Forderungen und Fazit des Bürgervereins


Der Bürgerverein begrüßt ausdrücklich die Durchführung der Informationsveranstaltung. Zwar ist eine umfassende Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren sowie bei Straßenumbauten (anders als bei Bauleitplanverfahren) rechtlich nicht erforderlich. Bei größeren Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf eine Nachbarschaft haben können, sollte jedoch eine frühzeitige und geordnete Information und Beteiligung etabliert werden. Das Bezirksamt sollte bei vergleichbaren Vorhaben deshalb künftig von sich aus frühzeitig informieren und die Anwohnerschaft einbeziehen. Beteiligung kann helfen, Projekte zu verbessern und Akzeptanz sowie Vertrauen zu schaffen.


Die Versachlichung der Diskussion ist wichtig, um sowohl berechtigte Anliegen der Nachbarschaft aufzugreifen als auch den Belangen der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen gerecht zu werden und ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen.

Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung des Vorhabens hält der Bürgerverein zunächst eine sorgfältige planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung für notwendig. Zwar deutet vieles auf eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der angedachten Nutzungsart („Anlage für soziale Zwecke“) nach § 4 BauNVO hin. Die Prüfung der Gebietsverträglichkeit nach § 15 BauNVO setzt, wie der Bürgerverein bereits in seiner ersten Stellungnahme vom Juli argumentiert hat, aber ein detailliertes Betreiberkonzept voraus, das bislang in den Bauunterlagen noch nicht erkennbar ist. Ein solches Betreiberkonzept sollte Fragen der Betreuung, Belegung, Sicherheit und Integration verbindlich regeln. In dieser Argumentation wird an jüngste Urteile angeknüpft, die Wohnungsloseneinrichtungen in Allgemeinen Wohngebieten für grundsätzlich genehmigungsfähig halten, dabei aber explizit auf Vorkehrungen in einem verbindlichen Betreiberkonzept verweisen.


Sollte das Vorhaben genehmigt werden, sollten aus Sicht des Bürgervereins folgende Maßgaben erteilt werden. Einige dieser Festlegungen werden vom Bürgerverein auch als zwingende Voraussetzung einer Genehmigungsfähigkeit gesehen, die dementsprechend auch als Auflagen Bestandteil einer möglichen Baugenehmigung werden sollten.


  • Das Betreuungskonzept sollte im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Nachbarschaft weiterentwickelt werden: Anzustreben ist eine verlässliche Ansprechperson vor Ort an sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr, mindestens auf dem Niveau einer Hausmeisterstelle. Die soziale Betreuung ist durchgängig an allen Tagen zumindest tagsüber sicherzustellen. Dies wäre hinsichtlich Qualität und Anwesenheitsstunden konkret festzusetzen. Eine Evaluationsklausel ist vorzusehen, um zusammen mit dem Bezirksamt zu klären, ob Anpassungen der Präsenz (ob Verstärkung oder Verringerung) notwendig sind.

  • Der Betreuung und Förderung der in der Einrichtung lebenden Kinder muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Frühzeitige Abstimmungen mit Schulen und unterstützenden Einrichtungen sind erforderlich. Durch die Gestaltung des Grundstücks und weitere Angebote sollten angemessene Freizeitmöglichkeiten und gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden. Die Frohnauer Zivilgesellschaft sollte eingebunden werden.

  • Die vorgesehenen Nutzergruppen – wohnungslose Familien sowie wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf ohne besondere Problemlagen – sollten verbindlich festgeschrieben werden. Auch bei zu geringen Zuweisungen seitens des Bezirksamtes Reinickendorf muss sichergestellt werden, dass andere Bezirksämter nicht abweichende Gruppen zuweisen können. Änderungen der Ausrichtung sollten die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde erfordern. Eine klare Fokussierung und Schwerpunktsetzung der Nutzergruppen liegt insbesondere im Interesse der untergebrachten wohnungslosen Familien.

  • Für den Einsatz von Sicherheitsdiensten sollte ein klarer Mechanismus vorgesehen werden, der bei Bedarf eine Verstärkung oder dauerhafte Präsenz umsetzt. Bewohnende wie Nachbarschaft müssen konkrete Ansprechpartner haben.

  • Die Aufstellung und Umsetzung einer Hausordnung sowie die Festlegung von Ruhezeiten sind sicherzustellen.

  • Es sollte geprüft werden, ob eine geringere Belegung als die vorgesehenen 54 Plätze (beispielsweise auf etwa 45 Plätze) mehr Rückzugsmöglichkeiten und eine höhere Aufenthaltsqualität schaffen könnte.

  • Die Außenanlagen müssen dauerhaft gepflegt und das Ortsbild Frohnaus auch im Hinblick auf die bestehende Erhaltungsverordnung gewahrt werden. Der Erhalt der vorhandenen Bäume ist sicherzustellen.

  • Die im Falle einer Genehmigung angekündigte regelmäßige gemeinsame Evaluation von Betreiber, Zivilgesellschaft und Bezirksamt wird begrüßt. Anpassungen müssen in beide Richtungen möglich sein: sowohl bei zunehmenden Problemen als auch bei erkennbar erfolgreicher Integration der Einrichtung und bewiesener Verlässlichkeit.


Frohnau verfügt über eine lange Tradition hochwertiger sozialer Einrichtungen gemeinnütziger und kirchlicher Träger. Frohnau hat vielfach Verantwortung übernommen und begrüßt neue Bewohnerinnen und Bewohner. Sie können eine Bereicherung der Gartenstadt sein. Die bestehenden gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen der Fürst-Donnersmarck-Stiftung, von Stephanus, der Diakonie, der Caritas und von Synanon haben gezeigt, dass hohe Betreuungsqualität, gute Integration in das Umfeld und eine verantwortungsvolle Nachbarschaftsarbeit miteinander vereinbar sind. Die Einrichtungen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner wurden zu wertvollen Bestandteilen der Gartenstadt. Dies sollte auch der Maßstab für das Waldhotel und seinen Betreiber sein.

Wenn das Projekt genehmigungsfähig ist und umgesetzt wird, sollte es höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Der Betreiber muss zeigen, dass er eine Einrichtung schaffen und dauerhaft betreiben kann, die den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner ebenso gerecht wird wie den Erwartungen der Nachbarschaft. Die bisher von Home & Care gezeigte Bereitschaft zu solchen Vereinbarungen und zum Dialog mit der Nachbarschaft ist ausdrücklich zu begrüßen. Diese Zusagen müssen noch in ein verbindliches Betreuungskonzept als Bestandteil der Baugenehmigung münden, das deutlich über die bisher im Bauantrag angedachten Regelungen hinausgeht, um eine belastbare Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit zu schaffen. Die Diskussion um das Waldhotel bietet die Chance, eine Einrichtung mit Vorbildcharakter zu schaffen – im Sinne sozialer Verantwortung und in der Tradition Frohnaus. Dies entspräche auch dem Gedanken, den Fürst Donnersmarck mit seiner Schenkung für eine Kur- und Heilanstalt im Norden Frohnaus im Jahr 1916 verband.

 
 
 

Carsten Benke


Der Kunstkritiker Karl Scheffler bemerkte bereits 1910, Berlin sei „dazu verdammt, immerfort zu werden und niemals zu sein“[1]. Die Geschichte der Hauptstadt mit ihren zahllosen Abrissen, Kriegszerstörungen, der Teilung, der Kahlschlagsanierung und den immer neuen Phasen von Wiederaufbau und Umgestaltung scheint diese Einschätzung zu bestätigen.

Für Frohnau gilt diese Beobachtung jedoch nur eingeschränkt. Die Gartenstadt präsentiert sich bis heute als weitgehend geschlossenes städtebauliches Ensemble. Die auf Grundlage des Bebauungsplans von 1910 entstandenen Straßenräume, Plätze und Landhäuser vermitteln den Eindruck einer nahezu unversehrten Siedlungsanlage. Kontinuität dominiert: Viele der prägenden Bauten aus der Gründungszeit sind erhalten geblieben und machen Frohnau zu einem der geschlossensten Vorortquartiere Berlins.


Gleichwohl blieb auch Frohnau nicht von Verlusten verschont. Kriegseinwirkungen, Brände, Umbauten und Abrisse haben im Laufe der Jahrzehnte eine Reihe bedeutender Gebäude verschwinden lassen.


Im Jubiläumsjahr anlässlich der 150. Geburtstage der beiden Frohnau prägenden Architekten Heinrich Straumer und Paul Poser konnten zahlreiche ihrer erhaltenen Bauwerke in Texten, Führungen und durch QR-Tafeln vorgestellt werden. Weniger bekannt sind hingegen jene Gebäude, die nicht mehr existieren oder deren ursprüngliche Gestalt nur noch fragmentarisch überliefert ist.


Zu diesen verlorenen Bauten zählen einige der bedeutendsten Werke Straumers und Posers. Manche sind durch historische Fotografien und die heimatkundliche Literatur weiterhin im kollektiven Gedächtnis präsent, andere sind nahezu vollständig in Vergessenheit geraten. Der Blick auf die verlorenen Bauten ergänzt das vertraute Bild der Gartenstadt um eine oft übersehene Seite ihrer Geschichte.


Verbrannt: Die Feuerwache von Heinrich Straumer


Die erste Frohnauer Feuerwache an der Remstaler Straße zählt zu den frühesten Funktionsbauten der Gartenstadt. Sie wurde 1910/11 nach Plänen von Heinrich Straumer im Auftrag der Berliner Terrain-Centrale des Fürsten Donnersmarck errichtet. Der langgestreckte Holzbau mit Reetdach und markantem Steigeturm beherbergte die 1910 gegründete Freiwillige Feuerwehr. Im hallenartigen Erdgeschoss waren die Fahrzeuge und Geräte untergebracht, die für den Brandschutz der entstehenden Siedlung benötigt wurden. Die Freiwillige Feuerwehr besteht bis heute und ist damit die älteste kontinuierlich tätige Institution Frohnaus.


Die Feuerwache lag in unmittelbarer Nähe weiterer zentraler Einrichtungen der Berliner Terrain-Centrale (B.T.C.), darunter das Forsthaus, der Gutshof sowie das Remisen- und Arbeiterwohnhaus. Gemeinsam bildeten sie ein heute weitgehend vergessenes Ensemble früher Funktionsbauten der jungen Gartenstadt.


Im November 1941 wurde das Gebäude durch einen Brand zerstört, der vermutlich durch einen überhitzten Ofen ausgelöst worden war. Bereits 1942 erfolgte ein Wiederaufbau auf den erhaltenen Grundmauern, jedoch in deutlich vereinfachter Form. Auf den charakteristischen Turm wurde verzichtet, sodass Straumers ursprünglicher Entwurf nur noch eingeschränkt nachvollziehbar ist. Originale Bausubstanz dürfte sich kaum noch im heutigen Bau befinden.


Die Nutzung als Feuerwache endete 2024 mit dem Umzug der Feuerwehr in die neue Wache an der Senheimer Straße. Die Zukunft des Gebäudes ist unklar; im Bebauungsplan ist das Grundstück weiterhin als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.

 

Verbrannt: Die Brücke am Umspannwerk von Heinrich Straumer


Der heute als „Transformator“ bekannte Bau am östlichen Rand der Gartenstadt Frohnau am Fürstendamm gehört zu ihren ältesten erhaltenen Gebäuden. Er wurde vermutlich bereits 1907/08 – nach anderen Angaben 1911/12 – als Umspannwerk errichtet, um die damals geplante Gartenstadt über eine Überlandleitung mit Elektrizität zu versorgen. Der Architekt Heinrich Straumer verlieh dem technischen Zweckbau eine burgartige Fassadengestaltung, die dem Gebäude eine repräsentative Wirkung verlieh.


In den Komplex war ursprünglich eine schindelgedeckte hölzerne Fußgängerbrücke integriert, die eine durchgehende Wegeführung über die Hügelkette an der Grenze zu Glienicke ermöglichte. Brücke und Umspannwerk bildeten gemeinsam einen markanten Ortseingang von der historischen preußischen Chaussee (heutige Bundesstraße 96) in die neu entstehende Ortsmitte Frohnaus. Die Gestaltung der Brücke erinnerte an traditionelle, holzüberdachte Flussübergänge in Süddeutschland und der Schweiz sowie an sächsische und thüringische Dachbrücken.

1919 wurde im Transformatorenhaus nach einem Entwurf von Paul Poser eine Wohnung eingebaut. Ein Brand zerstörte 1944 die Brücke, die später nicht wieder aufgebaut wurde. Auch das Umspannwerk selbst erlitt schwere Schäden und wurde anschließend nur vereinfacht wiederhergestellt.


Nach langem Leerstand erfolgte zwischen 2012 und 2016 der gestalterisch ambitionierte Umbau zu einer Veranstaltungsstätte mit integrierter Wohnung und Gästeappartements. Heute finden dort regelmäßig Konzerte, Lesungen und andere kulturelle Veranstaltungen statt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch erinnert eine Informationstafel an seine ursprüngliche Funktion und an den Baumeister Straumer.

 

Kriegszerstört: Das Doppelwohnhaus Kleffner-Kreideweiss


Frohnau blieb im Zweiten Weltkrieg zwar von flächenhaften Zerstörungen verschont, doch einzelne Bombentreffer und die Kämpfe während der Schlacht um Berlin führten zu schmerzlichen Verlusten. Besonders gravierend war die Zerstörung des Kasinogebäudes von Gustav Hart und Alfred Lesser, an dessen mehrfachen Umbauten Paul Poser beteiligt gewesen war. Es brannte im April 1945 beim Einmarsch der Roten Armee vollständig nieder.

Auch mehrere Bauten Heinrich Straumers wurden durch Bomben beschädigt oder zerstört. Ob es sich dabei um ungezielte Notabwürfe alliierter Flugzeuge auf dem Rückflug handelte oder ob einzelne militärische Ziele im Berliner Norden – etwa Flakbeobachtungsposten, Flakstellungen oder Bahnanlagen – gezielt anvisiert wurden, lässt sich heute nicht eindeutig klären.


Ein besonders bedauerlicher Verlust war das Landhaus Kleffner-Kreideweiss in der Mehringer Straße 9/11, eines der ungewöhnlichsten Wohnhäuser Heinrich Straumers in Frohnau aus dem Jahr 1911.

Als Doppelhaus stellte es eine architektonische Besonderheit dar: Die beiden Bauherren – der Kupferstecher Wilhelm Kleffner und der Rechnungsrat Kreideweiss – beauftragten Straumer gemeinsam mit einem symmetrisch wirkenden, aber funktional getrennten Bau. Kleffner bewohnte den größeren linken Teil mit zwei Giebeln, Kreideweiss den rechts vorgelagerten Gebäudeteil.


Nach außen wirkte das Haus wie ein großzügiges Einfamilienhaus mit durchgehender Fassade. Die seitlich angeordneten Eingangstüren traten kaum in Erscheinung. Bemerkenswert war die moderne, vollständig schmucklose Fassadengestaltung – eine bewusste Reduzierung der sonst oft heimatstilnahen, handwerklich betonten Details Straumers.


Das Landhaus wurde im Krieg durch eine Luftmine zerstört. Nach mündlicher Überlieferung soll die Mine ursprünglich für Flakstellungen am Berliner Stadtrand bestimmt gewesen sein; das Flugzeug habe sie auf dem Rückflug abgeworfen, um Gewicht zu sparen. Der Treffer gilt als besonders tragisch, da sich im Haus angeblich eine Hochzeitsgesellschaft aufhielt. Es soll mehrere Todesopfer gegeben haben, und die Explosion richtete erhebliche Schäden in der Umgebung an.

 

Auf dem Grundstück entstanden später drei voneinander unabhängige Neubauten; zwei davon auf dem ursprünglichen Grundstück, ein weiterer auf einem Hammergrundstück. Der ursprüngliche Bau Straumers ist vollständig verloren.


Kriegszerstört: Das Haus Prof. Hartmann


Am Maximiliankorso, nahe der Ecke zum Ludolfingerweg, unmittelbar neben dem bis heute erhaltenen „Landhaus Prof. Hesse“ von Straumer, stand ursprünglich ein weiterer Bau des Architekten: das „Landhaus Prof. Hartmann“ von 1911/12. Beide Gebäude bildeten ein kleines Ensemble früher Frohnauer Reformarchitektur. 

Die erhaltenen Abbildungen des Hauses Prof. Hartmann zeigen die typischen Merkmale von Straumers Frühwerk: ein hohes Satteldach, verputzte Wandflächen, kleinteilige Sprossenfenster, die bündig in der Fassade lagen, und eine plastische, harmonisch proportionierte Baukörpergestaltung. Diese Elemente entsprechen genau jenen Gestaltungsprinzipien, die Straumer in zahlreichen Frohnauer Landhäusern verwendete. Die zeitgenössische Fachliteratur lobte die „Raumkomposition“ des Hauses. Eine Besonderheit ist der markante Gartenzugang unter einem vorkragenden, verbretterten Giebel.


Das Haus Hartmann verblieb nicht lange im Besitz der Familie Hartmann. Über mindestens eine Zwischenstation gelangte es in das Eigentum einer noch heute in Frohnau ansässigen Familie. Diese berichtet, dass das Haus im August 1944 durch einen Bombentreffer zerstört wurde. Die Großmutter der Familie kam dabei um. 1953 wurde die Ruine in stark veränderter und verkleinerter Form wiederaufgebaut. Nach 1990 wurde  an dieser Stelle eine größere „Stadtvilla“ errichtet, die keine Bezüge mehr zum ursprünglichen Entwurf Straumers aufweist.

 

Abgerissen: Das Wirtschaftsgebäude des Kasinos von Paul Poser


Schon zu Beginn der Entwicklung Frohnaus ließ die Berliner Terrain-Centrale (B.T.C.) als Ergänzung zum Kasinobau von Hart & Lesser einen umfangreichen Wirtschaftshof nahe dem Bahnhofsplatz an der heutigen Welfenallee (damals Barbarossakorso) errichten. Die von Paul Poser entworfene Anlage bestand aus sechs Flügeln, die sich um einen großen Innenhof gruppierten und eine Vielzahl von Funktionen vereinten: Pferdeställe, Werkstätten, Wäschereien, Kegelbahnen, ein Eishaus sowie Wagenremisen. Im sogenannten „Tattersall“ befanden sich Boxen für rund 40 Pferde – ein Hinweis auf die Bedeutung des Reit- und Jagdwesens in der frühen Gartenstadt.

Eindrucksvoll dokumentieren die erhaltenen Fotografien des Jägerhofs, wie sorgfältig Poser diesen Funktionskomplex gestaltete. Die Gebäude besaßen steile, weit heruntergezogene Dächer, zahlreiche Gauben, unregelmäßig gegliederte Baukörper und sprossengeteilte Fenster. Der Innenhof wurde durch einen großen Baum geprägt, der die ländliche Anmutung noch verstärkte. Besonders charakteristisch war der große Torbogen zur damaligen Barbarossaallee, der den Wirtschaftshof zugleich als repräsentativen Zugang markierte. Die erhaltenen Fotografien belegen die intensive Nutzung: Pferde, Kutschen, Stallpersonal und Jagdgesellschaften vermitteln ein lebendiges Bild des Alltags in der jungen Gartenstadt.

Zeitgenössische Fachzeitschriften würdigten den Jägerhof mehrfach. Die Kombination aus rauem Spritzputz, handwerklich betonten Details und dekorativen Elementen wie Reh- und Hirschgeweihen verlieh dem Bau einen unverwechselbaren Charakter.


Nach dem Ersten Weltkrieg wurden Teile der Anlage gewerblich genutzt und durch Geschäfte ergänzt. Trotz seines weitgehend original erhaltenen Zustands wurde der Jägerhof 1969/70 abgerissen. Die Entscheidung von Investor, Bezirksplanung und Senatsverwaltung erscheint aus heutiger Sicht kaum noch nachvollziehbar. Für einen großmaßstäblichen Neubaukomplex – teilweise als „Welfenhof“ bezeichnet – wurde eines der bemerkenswertesten Gebäude der frühen Gartenstadt geopfert. Bezeichnend ist eine damalige Stellungnahme der Verwaltung: „Die Bereinigung des Grundstücks ist in städtebaulicher Hinsicht erwünscht. Das neue Projekt fügt sich in die Umgebung einwandfrei ein.“ Das mag man heute anders beurteilen.

Der hintere Gebäudeteil des Neubaukomplexes besteht bis heute und zeigt die spröde Betonästhetik der späten 1960er und frühen 1970er-Jahre. Im Erdgeschoss befanden sich zunächst Supermärkte, später eine Bankfiliale. Der eingeschossige Vorbau wurde in den 1990er‑Jahren umgestaltet und aufgestockt, wodurch er sich heute besser in die Umgebung einfügt. Besonders beliebt ist inzwischen der dort ansässige Eisladen. Dass an diesem Ort einst zahlreiche Pferde untergebracht waren und der Jägerhof zu den charakteristischsten Bauten des alten Frohnau gehörte, wissen heute nur noch wenige.

 

Abgerissen: Das Forsthaus – Direktorenhaus der Berliner Terrain-Centrale


Noch stärker als andere verlorene Bauten aus der Frühzeit Frohnaus ist das sogenannte Forsthaus in Vergessenheit geraten. Der von Heinrich Straumer entworfene Bau am Kaiserpark (heute Edelhofdamm 53-55, ) diente als Wohnsitz des Direktors der Berliner Terrain-Centrale (B.T.C.) und wurde zugleich für Verwaltungsaufgaben genutzt. Errichtet 1909/10, war er vermutlich das erste größere fertiggestellte Gebäude der jungen Gartenstadt und gehörte zum Ensemble der frühen Funktionsbauten nahe der Remstaler Straße.

Die historischen Fotografien des Forsthauses zeigen, dass Straumer hier  bereits jene Formensprache nutzte, die seine späteren Frohnauer Landhäuser prägen sollte – allerdings in deutlich repräsentativerer und großzügigerer Ausführung. Besonders prägend waren das große Satteldach, die holzverkleideten Giebel, die kleinteiligen Sprossenfenster und die Rankgitter. Die erhaltenen Aufnahmen belegen die handwerkliche Qualität der Ausführung: die präzise gearbeiteten Fensterläden, die bündig in die Fassade eingesetzten Fenster sowie die feinen Holzdetails an Giebeln und Dachüberständen. Der Putz besaß – wie zeitgenössische Quellen berichten – einen kalkig-grünen Farbton.

Das Innere des Hauses war großzügig und aufwendig ausgestattet. Als Sitz der „Direktion der Gartenstadt Frohnau“ verfügte es über repräsentative Räume, in denen zentrale Entscheidungen zur Planung und Entwicklung des Ortsteils getroffen wurden. Zum weitläufigen Grundstück gehörte auch ein Tennisplatz. Das Gebäude umfasste zwei Etagenwohnungen sowie Wirtschafts- und Personalräume; im niedrigen Seitenflügel des Erdgeschosses befanden sich eine Eingangshalle und ein Amtszimmer.

Besonders interessant ist der im Vorgarten an der Einfriedung befindliche Gartenpavillon. Seine barockisierenden Formen, die geschwungene Dachsilhouette und die dekorativen Elemente erinnern eher an die Formensprache Paul Posers als an Straumers strengere Landhausarchitektur. Da Poser zeitweise am Entwurf des Ensembles beteiligt war, ist eine Mitwirkung an diesem Pavillon durchaus denkbar, wenn auch nicht eindeutig belegt.

Nach der Eingemeindung von Frohnau nach Groß-Berlin 1920 verkaufte die B.T.C. das Anwesen.


In den folgenden Jahrzehnten wurde der Bau unterschiedlich genutzt, unter anderem als Polizeidienststelle und Kinderheim. Ab 1965 befand sich dort ein Altersheim des Landes Berlin mit neun Wohneinheiten. Dennoch wurde das Haus nicht dauerhaft erhalten: In den 1970er Jahren – vermutlich erst 1979 – wurde das einstige Direktorenhaus der Berliner Terrain-Centrale zugunsten eines neuen Mehrfamilienhauses abgerissen. Es ist erstaunlich, dass zu diesem späten Zeitpunkt noch der Abriss eines so bedeutenden Baus genehmigt wurde. Mit dem Verlust des Forsthauses verschwand eines der historisch wichtigsten Gebäude der frühen Gartenstadt – jener Ort, an dem die Entwicklung Frohnaus über viele Jahre maßgeblich geplant und gelenkt worden war.


Abgerissen: Verlorene Landhäuser


Neben den großen Funktionsbauten gingen in Frohnau auch zahlreiche Landhäuser verloren. Mehrere Villen und Wohnhäuser der beiden Architekten Paul Poser und Heinrich Straumer wurden noch bis in die 1970er- und 1980er-Jahre abgebrochen. Damit verschwanden wichtige Zeugnisse der frühen Gartenstadtarchitektur, die einst das charakteristische Erscheinungsbild Frohnaus bestimmten.

Ein eindrucksvolles Beispiel für diesen Verlust war das große Landhaus Zander an der Ecke Fürstendamm / Walporzheimer Straße, ein repräsentativer, auf einer Anhöhe gelegener Bau von Paul Poser aus den Jahren 1910/11. Das Haus besaß ein mächtiges Satteldach mit verbrettertem Giebel, Sprossenfenstern mit hölzernen Fensterläden, eine Auslucht und eine sorgfältig proportionierte Fassadengestaltung. Dennoch fiel das Gebäude 1981/82 einer großmaßstäblichen Neubebauung mit insgesamt zehn Hausteilen zum Opfer, die teils als Doppelhäuser, teils als Hausgruppe errichtet wurden.[2]

Verändert: Das ehemalige Landhaus von Paul Poser an der Welfenallee


Einen Sonderfall stellt das Landhaus von Paul Poser an der Welfenallee dar, das 1922/23 errichtet wurde. Anders als viele andere Bauten wurde es nicht vollständig abgerissen, sondern in den 1968/69 entstandenen Gebäudekomplex des heutigen Seniorenheims integriert. Dadurch blieb zwar ein Teil der historischen Bausubstanz erhalten, das ursprüngliche Erscheinungsbild wurde jedoch weitgehend überformt. Wer genauer hinsieht, kann noch einzelne Spuren des ursprünglichen Landhauses erkennen – insbesondere charakteristische Fensterformen und die Proportionen der Fassade, die sich von der späteren Ergänzungsbebauung unterscheiden. Dachform und Fassadengestaltung wurden jedoch vollständig verändert. Das einst freistehende Landhaus ist heute nur noch als bauliches Fragment innerhalb eines größeren Komplexes wahrnehmbar. 

Über viele Jahre befand sich im Souterrain die bei Frohnauerinnen und Frohnauern beliebte Gaststätte „Welfenstube“. Sie war ein bekannter Treffpunkt im Ortsteil und trug dazu bei, dass das Gebäude trotz seiner baulichen Veränderungen im kollektiven Gedächtnis präsent blieb.


Das Beispiel zeigt, dass der Verlust historischer Bauten nicht immer durch vollständigen Abriss erfolgt. Mitunter bleiben Teile der Gebäude erhalten, werden jedoch so stark verändert und in Neubauten integriert, dass ihre ursprüngliche architektonische Qualität und städtebauliche Bedeutung kaum noch erkennbar sind. Das ehemalige Poser-Landhaus gehört zu diesen stillen Zeugen der frühen Gartenstadt Frohnau – Relikte, die nur bei genauer Betrachtung an die Anfänge des Ortsteils erinnern.


Verändert: Der Gutshof der Berliner Terrain-Centrale


In unmittelbarer Nähe des Forsthauses und der Feuerwache befand sich an der Remstaler Straße der Gutshof der Berliner Terrain-Centrale (B.T.C.), ebenfalls ein Entwurf von Heinrich Straumer. Der Bau diente der Unterbringung von Geräten, Fuhrwerken und Pferden, die für die Erschließung und den Betrieb der jungen Gartenstadt benötigt wurden.

Die Anlage bestand aus drei Gebäudeteilen: einem quadratischen Kernbau, einem vorgelagerten Stallgebäude sowie offenen Wagenschuppen. Gemeinsam bildeten sie einen funktionalen Wirtschaftshof, der für die Entwicklung Frohnaus in den ersten Jahren von großer Bedeutung war. Zusammen mit dem benachbarten Forsthaus, der Feuerwache und dem Arbeiterwohnhaus gehörte der Gutshof zu den zentralen Betriebsgebäuden der B.T.C.


Mit der Eingemeindung Frohnaus nach Groß-Berlin im Jahr 1920 verlor die Berliner Terrain-Centrale zunehmend ihre ursprünglichen Aufgaben. Der Gutshof wurde 1922/23 aufgelöst und an private Eigentümer verkauft. In den Jahren 1933/34 erfolgte ein grundlegender Umbau zu Wohnzwecken durch die in Frohnau vielfach tätigen Architektenbrüder Krüger.

Der Bau ist im Kern noch erhalten, hat jedoch sein einstmaliges Erscheinungsbild weitgehend verloren. Die Fassaden wurden im Laufe der Jahrzehnte mehrfach verändert und lassen die Herkunft als Wirtschaftsgebäude nur noch eingeschränkt erkennen. Auch ein denkmalrechtlicher Schutz besteht nicht mehr. Dennoch sind bei genauer Betrachtung noch wesentliche Grundstrukturen des Straumer-Entwurfs ablesbar. Insbesondere die Kubatur des Gebäudes und die Anordnung der Baukörper vermitteln weiterhin einen Eindruck von der einstigen Gestalt des Gutshofs.


Der Bau gehört damit zu jener Gruppe von Frohnauer Gebäuden, die weder vollständig verloren noch unverändert erhalten geblieben sind. Er zeigt beispielhaft, wie sich die Anforderungen an die Gebäude der Gartenstadt im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelten und wie ehemalige Funktionsbauten durch Umbauten neue Nutzungen erhielten.


Versetzt: Verkaufspavillon von Paul Poser


Zu den frühen Bauten Posers gehören kleinere, funktional bedeutende Gebäude wie der Auskunftspavillon am nördlichen Ortseingang. Hier erhielten Interessenten Informationen zur Gartenstadt. Das Gebäude blieb über Jahrzehnte erhalten, obwohl es lange ungenutzt im Wald stand. Im Jahr 2002 wurde der Pavillon auf das Gelände des nahegelegenen Künstlerhofs Frohnau umgesetzt und damit gesichert.


Gerettet: Die Villa Wutke


Ein breiteres Bewusstsein für den Wert historischer Bausubstanz entwickelte sich in Deutschland erst in den 1970er Jahren. Einen wichtigen Impuls setzte das Europäische Denkmalschutzjahr 1975. Auch in Berlin führte dies allmählich zu einem Umdenken: Die bis dahin verbreitete Praxis, ältere Gebäude bewusst kulturell abzuwerten und zugunsten vermeintlich moderner Neubauten abzureißen, wurde zunehmend kritisch hinterfragt. Bis der Wandel überall in der Realität angekommen war, sollte es aber noch bis weit in die 1980er-Jahre dauern.


Die Villa Wutke am Ludolfingerplatz zählt zu den repräsentativsten Landhäusern der Gartenstadt. Sie wurde 1924/25 nach Entwürfen von Paul Poser für den bekannten Berliner Juwelier Karl Wutke errichtet.

Architektonisch zeigt die Villa Wutke eine für die 1920er Jahre ungewöhnlich repräsentative, neobarock geprägte Gestaltung, die sich deutlich von der Mehrzahl der vor und nach 1918 entstandenen Frohnauer Landhäuser abhebt. Im Berliner Südwesten findet sich dieses Phänomen, des Rückgriffes auf Neostile auf Wunsch wohlhabender bürgerlicher Bauherren in den 1920er Jahren häufiger. Z.B. bei der ebenfalls Motive des Schlosses Sanssouci aufgreifend Villa Konschewski von Oskar Kauffmann in Grunewald. Mit dem ebenfalls neobarocken Bau der Atlantic‑Gesellschaft am Sigismundkorso und der Villa Worch mit ihrer klassizistischen Straßenfassade gibt es auch in Frohnau einzelne Beispiele dieser Architektursprache aus dem Werk von Paul Poser.

Das zweigeschossige Gebäude mit ausgebautem Mansardwalmdach ist auf einem rechteckigen Grundriss errichtet, aus dem auf allen Seiten Erker und Vorbauten hervortreten. Die symmetrisch gegliederte Straßenfassade mit ihrem dreiachsigen Vorbau (Mittelrisalit), der ovale Verandavorbau auf der Gartenseite, die polygonalen Erker und der eingeschossige Küchenflügel verleihen dem Bau eine plastische, vielschichtige Erscheinung. Die Denkmalakte betont den „Zusammenhang von innerer Raumbildung und äußerer Baukörperausbildung“, der für Posers Werk charakteristisch ist. Die amtliche Denkmalbegründung hebt hervor, dass das Haus „wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung und wegen seiner Bedeutung für das Stadtbild denkmalwert“ ist.

Besondere Beachtung verdienen die figürlichen Reliefs an der Fassade. Auf der Gartenseite befinden sich weibliche Figuren, die traditionell als Allegorien häuslicher Tugenden gedeutet wurden. Eine verbreitete Interpretation besagt, sie stünden zugleich für die vier Töchter der Familie Wutke. Nachfahren der Familie haben diese Deutung jedoch teilweise in Frage gestellt. Eindeutig sind hingegen die Bezüge der Figuren auf der Platzseite: Sie halten Uhren und Schmuck in den Händen und verweisen damit direkt auf die Tätigkeit des Bauherrn als Juwelier.


Im Inneren verfügte das Haus über eine klassisch gegliederte Raumfolge aus Wohn-, Ess- und Herrenzimmer, erweitert um eine ovale Veranda, die sich zur Gartenterrasse öffnete. Die erhaltenen Einbauten – Täfelungen, Balkendecken, Kamin, Einbauschränke – unterstreichen die hohe handwerkliche Qualität.


Noch in den 1980er-Jahren war der Erhalt des Hauses akut gefährdet. Die Erben der Familie Wutke wollten das Grundstück veräußern, und zeitweise bestand Interesse einer Supermarktkette an einem Abriss und einer Neubebauung. Die Pläne lösten erhebliche Proteste in Frohnau aus und fanden 1986 sogar Widerhall im Berliner Abgeordnetenhaus. Viele Frohnauerinnen und Frohnauer sahen in der Villa eines der Wahrzeichen der Gartenstadt und wollten ihren Verlust nicht hinnehmen.


Die Rettung gelang schließlich: 1987/88 wurde die damals bereits stark vernachlässigte Villa durch die Lichtwer Pharma AG erworben. Unternehmensgründer Kuno Lichtwer ließ sie denkmalgerecht restaurieren und richtete dort den Firmensitz ein. Die Sanierung gilt bis heute als vorbildlich und wurde 1992 mit dem Berliner „Bauherrenpreis für hervorragende Pflege des Stadtbildes“ ausgezeichnet. Der ehemals ausgedehnte Gartenbereich ist heute deutlich verkleinert und die abgetrennten Grundstücksteile sind mit weiteren Häusern bebaut.

Die Geschichte der Villa Wutke markiert einen Wendepunkt im Umgang mit dem architektonischen Erbe Frohnaus. Während in den Jahrzehnten zuvor zahlreiche bedeutende Gebäude verloren gingen, zeigte ihr Erhalt erstmals deutlich, dass historische Bauten nicht als Hindernis, sondern als wertvoller Bestandteil der Identität der Gartenstadt verstanden werden können. Heute gehört die Villa zu den bedeutendsten erhaltenen Werken Paul Posers und zu den architektonischen Wahrzeichen Frohnaus.


Gerettet: Landhaus Sperlingsheim


Nur knapp konnte auch das Landhaus Sperlingsheim im Ludolfingerweg gerettet werden. Das Sperlingsheim gehört zu den größten und repräsentativsten Wohnhäusern, die der Architekt Heinrich Straumer in der jungen Gartenstadt Frohnau entwarf. Es entstand 1911 als privates Wohnhaus für den Berliner Fabrikanten Oskar Sperling und war von Anfang an auf ein großbürgerliches Leben ausgerichtet. Auf dem weiten Grundstück entwickelte Straumer ein Haus, das Wohnen und gesellschaftliche Repräsentation miteinander verband.

Der Verwertungsabsicht eines späteren Eigentümers in den 1970er Jahren kamen die Behörden mit der Erlaubnis der Bebauung mit insgesamt fünf Reihenhäusern im hinteren Grundstücksbereich entgegen, um den Abriss dieses einmaligen Baus zu verhindern. Heute steht der Bau unter Denkmalschutz. Er ist in mehrere Eigentumswohnungen eingeteilt, was die prinzipielle Flexibilität von Grundrisskonzeptionen des Kaiserreichs unterstreicht, die ursprünglich für ganz andere Familienstrukturen entworfen wurden.

 

Schluss


Die vorangegangenen Beispiele haben gezeigt, dass zahlreiche Bauten der beiden Architekten verloren gegangen sind und bis heute schmerzliche Leerstellen im Ortsbild der Gartenstadt hinterlassen haben. Im Hinblick auf den Erhalt gab es sowohl gute als auch fragwürdige Lösungen.

Auch Bauten von Hart & Lesser, Stahl-Urach und vieler anderer Architekten sind verschwunden. Nicht jeder Abriss mit folgender Neubebauung war ein Verlust. Viele Einfachbauten der 1950er und 1960er-Jahre sind inzwischen erfolgreich durch maßstäbliche Gebäude ersetzt worden, die dem Ortsbild der Gartenstadt zugutekommen. Dem letztlich überschaubaren Bestand ortsbildprägender Bauten der 1910er bis 1930er Jahre sollten wir jedoch besondere Aufmerksamkeit widmen.


Auch für die Zukunft bleibt die Wahrung des historischen Erbes der Gartenstadt durch die Instrumente des Denkmalschutzes und der Erhaltungsverordnung eine wichtige Aufgabe. Die verträgliche Abwägung dieses gesamtgesellschaftlichen Anliegens mit den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit, der energetischen Sanierung und den legitimen Nutzungsansprüchen von Eigentümerinnen und Eigentümern bleibt eine wichtige Herausforderung. Keine kulturhistorisch wichtige Hinterlassenschaft ist leichtfertig aufzugeben. Es mag wenige Einzelfälle geben, wo ein Bauwerk aus bautechnischen Gründen nicht erhaltbar ist. Meist sollten sich aber tragfähige Lösungen finden lassen. Frühzeitige Kommunikation, schnelle Verfahren, Planungssicherheit und beiderseitige Kompromissfähigkeit in Einzelfragen sind dafür die Grundlage, um die Gartenstadt in ihrer Einmaligkeit zu erhalten und gleichzeitig zukunftsfähig zu gestalten.

 

 

Bildquellen:

Forsthaus: Deutsche Kunst und Dekoration 1910/11, S. 35

Forsthaus: Deutsche Kunst und Dekoration 1910/11, S. 37

Forsthaus: Berliner Architekturwelt1912, S. 507.

Gutshof: Berliner Architekturwelt 1912

Jägerhof Moderne Bauformen 1915, S. 479, 480

Auskunftspavillon Moderne Bauformen 1915, S. 493

Feuerwehr Berliner Architekturwelt 1912


Straumer Brücke Fürstendamm aus Fritz Stahl - Neue Werkskunst 192, S. 7

Kleffner Kreideweiss  wasmmofub_14192921_1914_022_00000009


[1] Karl Scheffler, Berlin ein Stadtschicksal, Berlin 1910

[2] Konrad Jörg Müller: Zersiedlung und Ortsbildveränderung in der „Gartenstadt Berlin Frohnau“, S. 545. Hier wird der Bau allerdings Heinrich Straumer zugeordnet, was der Zuordnung in der Berliner Architekturwelt von 1919, S. 28 und 30 widerspricht.


 
 
 

Aktualisiert: vor 2 Tagen



Bericht und Bewertung der Informationsveranstaltung zum Waldhotel am 28.8.2026

Großes Interesse, intensive Diskussionen und viele Fragen: Bei einer Informationsveranstaltung am 28. August 2026 stellte die Unternehmensgruppe Home & Care ihre Pläne für das ehemalige Waldhotel in Frohnau vor. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Betreuung, Sicherheit und Integration der möglichen künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Der Bürgerverein Frohnau begrüßt die Versachlichung des Dialogs.



Zukunft des Waldhotels – Diskussion versachlichen – alle Seiten zu Wort kommen lassen (Statement: Stand 4.8.2026; Ergänzung 10.8.2026)


Die geplante Nutzung des ehemaligen Waldhotels in Frohnau als Einrichtung für wohnungslose Menschen, insbesondere für Familien sowie Personen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, wird derzeit intensiv diskutiert. Einerseits gibt es verständliche Sorgen in der Nachbarschaft, etwa hinsichtlich möglicher Konflikte oder der Befürchtung, dass künftig auch andere Personengruppen dort untergebracht werden könnten. Andererseits steht der Bezirk in der Verantwortung, Wohnraum für hilfsbedürftige Menschen bereitzustellen.


Ein Blick in die Geschichte zeigt: Frohnau hat bereits wiederholt soziale Einrichtungen integriert, etwa für Kriegsversehrte, Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sowie suchtkranke Menschen (u. a. Fürst-Donnersmarck-Stiftung, Stephanus-Stiftung, Caritas, Diakonie, Synanon und Träger der Jugendhilfe). Dabei wurden meist städtebaulich und organisatorisch tragfähige Lösungen gefunden.

Zur Versachlichung der Debatte und für mehr Transparenz hat der Bürgerverein Frohnau die bisher bekannten Fakten zusammengestellt und Fragen an Betreiber und Bezirksamt gerichtet. Die bislang eingegangenen Antworten sind auf der Website des Bürgervereins veröffentlicht.


Vorgesehen ist nach den bislang vorliegenden Informationen keine Not- oder Krisenunterbringung mit kurzfristig wechselnder Belegung, sondern eine Zuweisung über das Bezirksamt. Angekündigt sind zudem soziale Betreuung, ambulante Pflege, ein Hausmeisterdienst sowie ein Sicherheitskonzept. Der Investor hat gegenüber dem Bürgerverein mittlerweile angekündigt, dass er bereit wäre, Nutzergruppen, Nutzungskonzept und begleitende Maßnahmen verbindlich festzuschreiben.

Aus Sicht der Ortsteilentwicklung wären für das kleine Subzentrum rund um den Pilz auch andere Nutzungen denkbar. Tatsächlich liegt jedoch ein konkretes Vorhaben eines Eigentümers vor, das im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens rechtlich zu prüfen ist.


Da das Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet liegt, sind Anlagen für soziale Zwecke grundsätzlich zulässig (§ 4 BauNVO). Frohnau ist kein Reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO. Hinzu kommt die Prüfung der Gebietsverträglichkeit (§ 15 BauNVO), wenn das Vorhaben etwa nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht oder unzumutbare Belästigungen/Störungen verursachen kann. Bei der Prüfung nach § 15 BauNVO werden städtebauliche Kriterien berücksichtigt, nicht jedoch ordnungsrechtliche oder sozialpolitische Aspekte. Für soziale Einrichtungen in Wohngebieten gilt kein allgemeines Abstands- oder Trennungsgebot. Zudem schützt das allgemeine Städtebaurecht über Baugenehmigungsverfahren keine bestimmte soziale Zusammensetzung eines Ortsteils.


Sollte das Projekt nach Abschluss der Prüfung genehmigungsfähig sein, verfügt der Bezirk dennoch über Einflussmöglichkeiten, die über das Baurecht hinausgehen, da das Bezirksamt für wesentliche Aufgaben der Wohnungslosenhilfe und der Unterbringung wohnungsloser Menschen zuständig ist. Um die Sorgen der Nachbarschaft aufzugreifen, erwarten wir verlässliche Regelungen, die die vom Träger angekündigten Maßnahmen zur Betreuung und Konfliktvermeidung verbindlich festschreiben und gegebenenfalls ergänzen. Ebenso sollte dauerhaft sichergestellt werden, dass sich der Kreis der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner auf die derzeit genannten Zielgruppen konzentriert.


Wir begrüßen, dass die Anregung des Bürgervereins zu einer Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft aufgegriffen wurde. Bei der für den 28. August um 17:30 Uhr im Centre Bagatelle vorgesehenen Veranstaltung sollte es das Ziel aller Beteiligten sein, die Bedenken der Nachbarschaft ernst zu nehmen, offene Fragen sachlich zu klären und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln – im Sinne eines guten Miteinanders und sozialer Verantwortung.


Der Bürgerverein würde es begrüßen, wenn das aktuelle Projekt zugleich zum Anlass genommen würde, die zukünftige Entwicklung des wichtigen Subzentrums „Am Pilz“ insgesamt zu diskutieren.





Hinweis zur Informationsveranstaltung am 28.8.2026


Informationsveranstaltung von Home & Care zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Waldhotels


Freitag, den 28. August 2026 ab 17:30 Uhr im "Kulturhaus Centre Bagatelle"

Zeltinger Straße 6, 13465 Berlin

 

Teilnehmen werden neben Vertretern von Home & Care für das Bezirksamt Reinickendorf Uwe Brockhausen (Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit) sowie Korinna Stephan (Bezirksstadträtin und Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung).

 

Die Veranstaltung wird durch eine neutrale Kommunikationspsychologin moderiert.

 

Eine Anmeldung ist nicht notwendig.




Aktuelle Informationen von Home & Care zum Projekt Waldhotel in Frohnau und zur Veranstaltung am 28. August 2028 (Stand 10.8.20026): Home & Care erklärt sich zu verbindlichen Festlegungen zu Nutzung, Betreuung und Konfliktvermeidung bereit


Home & Care hat dem Bürgerverein gegenüber erklärt, dass dem Unternehmen sehr an einer sachlichen Debatte interessiert ist und auch kritische Meinungen ernst nimmt. Home & Care wäre bereit - wie vom Bürgerverein angeregt - Nutzungszweck, Nutzergruppe und weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie zur Konfliktvermeidung mit der Nachbarschaft rechtlich zu fixieren, wenn dazu geeignete Vorgehensweisen gefunden werden.

Home & Care betont, dass es nicht ihr Interesse sei, auf Kosten der Sicherheit oder der Wohnqualität der Anwohnenden Geld zu verdienen. Zitat Home & Care : „Es geht um ein dringend benötigtes Zusatzangebot in der Wohnungslosenversorgung in Reinickendorf, das wir als Instrument äußerst vorsichtig und geplant gemeinsam mit dem Bezirksamt einsetzen werden. Jede Anregung und Beschwerde werden wir äußerst ernst nehmen. Daran werden wir uns auch zukünftig messen lassen!“

Die geplante Informationsveranstaltung am 28. August 2026 ab 17:30 Uhr im Centre Bagatelle wird nach Angaben von Home & Care durch eine Kommunikationspsychologin moderiert, damit die Verteilung der Wortmeldungen und die Gleichmäßigkeit der Diskussion gewährleistet werden kann. Auch der im Bezirk für Wohnungslosenfürsorge zuständige Stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Uwe Brockhausen und die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Korinna Stephan werden anwesend sein.

Der Bürgerverein ruft im Sinne aller Betroffenen zu einer sachbezogenen Diskussion auf.




Fragen des Bürgervereins und Antworten des Bezirksamtes (Stand 11.8.2026)


Im Zusammenhang mit dem Projekt zur Unterbringung wohnungsloser Menschen im ehemaligen Waldhotel hat der Bürgerverein Fragen an das Bezirksamt gestellt.


Diese wurden am 11. August beantwortet und werden hier dokumentiert.



 

Fragen der Bürgervereins und Antworten des potenziellen Betreibers (Stand 29.7.2026)


Im Zusammenhang mit dem Projekt zur Unterbringung wohnungsloser Menschen im ehemaligen Waldhotel hat der Bürgerverein Fragen an den vorgesehenen Betreiber formuliert.

 

Dabei wurden auch Anregungen von Frohnauerinnen und Frohnauern aufgegriffen, um zu einem weiteren konstruktiven Verlauf der Diskussion beizutragen. Parallel dazu hat der Bürgerverein Fragen – unter anderem zu Aspekten des Baurechts, einer möglichen Genehmigung und der Ortsteilentwicklung – an das Bezirksamt gerichtet.

 

Die nachfolgenden Antworten stammen von Thomas Mertens, Prokurist der Home & Care Reinickendorf GmbH sowie Geschäftsführer der Home & Care Wohnungslosenhilfe gGmbH.

 

Alle Antworten werden im Original ohne weitere inhaltliche Kommentierung wiedergegeben. Nur Erläuterungen, die mit „*“ gekennzeichnet sind, stammen vom Bürgerverein.


 

Bericht des RBB vom 4.8.2026







Zusammenfassung des Bürgervereins (vor allem zu Fragen von Baurecht und Ortsteilentwicklung) Stand 17.7.2026


Ausgangslage


Das Waldhotel (Schönfließer Straße Ecke Oranienburger Chaussee) Frohnau mit ehemals rund 20 Zimmern sowie das Restaurant „Rabennest“ stehen seit 2024 leer. Nun sind Planungen des neuen Eigentümers bekannt geworden, auf dem Grundstück eine Einrichtung für Wohnungslose zu errichten. Es ist von bis zu 54 Personen die Rede. Die Angaben sind bislang uneinheitlich: Teilweise ist von wohnungslosen Familien, teilweise von Obdachlosen mit besonderem Pflegebedarf die Rede. Seit dem 18. Juni liegt ein Bauantrag vor.

Weitere Details zum Betreibermodell und zur geplanten Belegung sind derzeit nicht öffentlich bekannt.

Der Bürgerverein hat alle derzeit verfügbaren Informationen zusammengetragen, um die Diskussion zu versachlichen und sowohl soziale Belange als auch die berechtigten Interessen der Anlieger angemessen zu berücksichtigen:


Historischer Kontext


Frohnau hat in den vergangenen 100 Jahren – neben der vorherrschenden Wohnnutzung – stets auch Einrichtungen für Menschen in besonderen Lebenslagen aufgenommen: für Kriegsversehrte, Drogenabhängige, körperlich und geistig beeinträchtigte Personen sowie Kinder- und Jugendheime. In den meisten Fällen wurden städtebaulich wie organisatorisch verträgliche Lösungen gefunden. Die Gartenstadt ist ihrer Verantwortung stets gerecht geworden.

Das Gebiet um den „Pilz“ stellt eine städtebaulich herausragende Lage am Übergang vom Siedlungsgebiet der Gartenstadt in den Frohnauer Forst dar. Hier befindet sich das einzige klar ausgebildete Subzentrum Frohnaus, das nach der Schließung des „Entenkellers“ und des Waldhotels mit Restaurant heute jedoch nur noch aus wenigen kleinen Geschäften im historischen Baukomplex südlich des Pilzes besteht.

Ende der 1960er Jahre plante der Senat, das Waldgebiet entlang der Oranienburger Chaussee dicht zu bebauen und in der Nähe des Pilzes Hochhäuser zu errichten. Diese Pläne wurden durch massive Anwohnerproteste verhindert.


Baurechtliche Situation


Bebauungsplan:

  • Das Grundstück des ehemaligen Waldhotels liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans XX‑23j und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.


  • Nach § 4 BauNVO sind hier u. a.

o   Wohnen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) und

o   Anlagen für soziale Zwecke (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) zulässig.


Denkmalschutz:

  • Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz.

  • Ggf. ist der Umgebungsschutz für nahegelegene Denkmale (z. B. Denkmalbereich Waldsiedlung mit „Café am Pilz“ bzw. „Entenkeller“) zu prüfen.


Erhaltungsverordnung:

  • Die Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB schützt die städtebauliche Eigenart Frohnaus, nicht die soziale Zusammensetzung.

  • Solange keine größeren baulichen Veränderungen erfolgen, ist sie hier nicht einschlägig.

  • Anders wäre die Lage bei weiteren Neubauten, Anbauten oder der Bebauung von Freiflächen.


Bauplanungsrechtliche Einordnung der Nutzung

Zunächst ist zu klären, wie die geplante Nutzung bauplanungsrechtlich zu bewerten ist. Hier eine noch vorläufige grobe Einteilung:


1. Wohnähnliche Nutzung

Werden wohnungslosen Familien für längere Zeit in abgeschlossenen Einheiten untergebracht und führen sie ihren Alltag eigenständig in familienähnlichen Strukturen, handelt es sich regelmäßig um Wohnen oder eine wohnähnliche Nutzung. → Genehmigungsfähig im WA.


2. Soziale Einrichtung

Eine Unterkunft für wohnungs- oder obdachlose Familien, die von einem sozialen Träger mit Pflege- und Betreuungsangeboten (24/7‑Betreuung, sozialer Dienst, Sicherheitsdienst, institutioneller Charakter) betrieben wird, kann als Anlage für soziale Zwecke gelten. → Ebenfalls genehmigungsfähig im WA.


3. Gemeinschaftsunterkunft mit wechselnder Belegung

Eine kommerziell betriebene Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose mit ständig wechselnder Belegschaft fällt nicht zwingend unter die genehmigungsfähigen Kategorien. Hier gibt es problematische Erfahrungen in anderen Stadtteilen. → Prüfbedürftig, insbesondere hinsichtlich Betriebsform und Gebietsverträglichkeit.


§ 15 BauNVO – Prüfung der Gebietsverträglichkeit


Neben § 4 BauNVO ist § 15 BauNVO einschlägig: Bauliche Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen oder wenn von ihnen unzumutbare Belästigungen oder Störungen ausgehen können.


Auf Basis von § 15 BauNVO sollte Genehmigungsbehörde nicht nur die Nutzung, sondern die konkrete Betriebsform, die Belegungsdichte und die tatsächlichen Auswirkungen auf das Wohngebiet zu prüfen. Diese Prüfung darf sich im Genehmigungsverfahren allerdings nur auf städtebaulich relevante Kriterien erstrecken; allgemeine sozialpolitische oder ordnungsrechtliche Fragen können rechtlich nicht abgedeckt werden. Ein allgemeines „Trennungsgebot“ wie bei bestimmten immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen gibt es nicht. Ebenso schützt das allgemeine Städtebaurecht nicht grundsätzlich die soziale Zusammensetzung eines Ortsteils.


Die Rechtsprechung zu Unterkünften für Wohnungslose, Obdachlose oder Geflüchtete in Allgemeinen Wohngebieten war in den letzten zehn Jahren uneinheitlich (siehe u.a. VG Hannover, VG Augsburg, BayVGH). Entscheidend sind stets die konkreten Betriebsformen und die Gebietsverträglichkeit. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Klage unterscheiden sich zudem danach, ob der Investor auf Genehmigung klagt oder Anwohner gegen eine erteilte Genehmigung vorgehen.


Nicht zutreffend ist die Vorstellung, es gelte ein allgemeines „Trennungsgebot“ wie bei bestimmten immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen. Ebenso schützt das allgemeine Städtebaurecht nicht grundsätzlich die soziale Zusammensetzung eines Ortsteils.


Vor dem Hintergrund weiterer Informationen kann die rechtliche Lage und städtebauliche Verträglichkeit auch noch tiefergehender analysiert werden: Ist die Einrichtung für die Anwohnerschaft verträglich und ist der Standort für die unterzubringenden Personen geeignet?


Empfehlung für das weitere Vorgehen


Eine sorgfältige Klärung der Rahmenbedingungen (Struktur der Einrichtung, geplante Zusammensetzung der Bewohnerschaft, ergänzende Einrichtungen und Organisationskonzept) ist für eine Bewertung notwendig. Angesichts der Bedeutung des Standorts empfiehlt sich eine – rechtlich nicht vorgeschriebene – Informationsveranstaltung für die Anwohnerschaft. Ein verbindliches Konzept des Betreibers zur Organisation der Einrichtung sowohl hinsichtlich der Anbindung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner als auch hinsichtlich der verträglichen Gestaltung in Bezug auf die Anlieger sollte neben den formalen baurechtlichen Angaben Bestandteil einer solchen Information sein:

  • Ein überzeugendes und verträgliches Konzept könnte Bedenken ausräumen.

  • Sollten sich potenzielle Probleme zeigen, wäre dies ein geeignetes Forum, um proaktiv Lösungsansätze zu diskutieren – auch zur Vermeidung späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen.

  • Sollte sich das Konzept aber als grundsätzlich nicht verträglich für diesen Standort herausstellen, sollte das Bezirksamt eine Versagung der Genehmigung und Alternativen prüfen.

  • Zudem könnten im Rahmen einer solchen Veranstaltung auch über den Waldhotelstandort hinaus Ansätze zur städtebaulich verträglichen Weiterentwicklung des für Frohnau wichtigen Bereichs um den Pilz (einschließlich Entenkeller) besprochen werden.


Für eine abschließende Bewertung ist es derzeit zu früh. Der Bürgerverein bittet alle Beteiligten, die offenen Fragen sachlich zu klären, Bedenken ernst zu nehmen und gemeinsam an einer verträglichen Lösung für den Standort zu arbeiten.


Text wird ergänzt.




Ergänzung 22.7.2026:

Bürgerverein ist in Kontakt mit Bezirksamt und Investor. Weitere inhaltliche Gespräche mit Investor folgen in der nächsten Woche. Die vorgeschlagene Informationsveranstaltung wird nach den Schulferien stattfinden. Der Investor sucht gerade noch eine Veranstaltungslokalität. Der Termin wird auch hier bekannt gemacht.


21.7.2026: Bezirksamt kündigt gegenüber Bürgerverein an, dass der Betreiber eine Infoveranstaltung nach den Sommerferien durchführen will.


Artikel im Tagesspiegel: vom 21.7.2026







 
 
 
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