top of page

NEUIGKEITEN

Für Frohnau aktiv.

Aktualisiert: vor 53 Minuten


Download Text Stand 17.7.2026


Ausgangslage


Das Waldhotel (Schönfließer Straße Ecke Oranienburger Chaussee) Frohnau mit ehemals rund 20 Zimmern sowie das Restaurant „Rabennest“ stehen seit 2024 leer. Nun sind Planungen des neuen Eigentümers bekannt geworden, auf dem Grundstück eine Einrichtung für Wohnungslose zu errichten. Es ist von bis zu 54 Personen die Rede. Die Angaben sind bislang uneinheitlich: Teilweise ist von wohnungslosen Familien, teilweise von Obdachlosen mit besonderem Pflegebedarf die Rede. Seit dem 18. Juni liegt ein Bauantrag vor.

Weitere Details zum Betreibermodell und zur geplanten Belegung sind derzeit nicht öffentlich bekannt.

Der Bürgerverein hat alle derzeit verfügbaren Informationen zusammengetragen, um die Diskussion zu versachlichen und sowohl soziale Belange als auch die berechtigten Interessen der Anlieger angemessen zu berücksichtigen:


Historischer Kontext


Frohnau hat in den vergangenen 100 Jahren – neben der vorherrschenden Wohnnutzung – stets auch Einrichtungen für Menschen in besonderen Lebenslagen aufgenommen: für Kriegsversehrte, Drogenabhängige, körperlich und geistig beeinträchtigte Personen sowie Kinder- und Jugendheime. In den meisten Fällen wurden städtebaulich wie organisatorisch verträgliche Lösungen gefunden. Die Gartenstadt ist ihrer Verantwortung stets gerecht geworden.

Das Gebiet um den „Pilz“ stellt eine städtebaulich herausragende Lage am Übergang vom Siedlungsgebiet der Gartenstadt in den Frohnauer Forst dar. Hier befindet sich das einzige klar ausgebildete Subzentrum Frohnaus, das nach der Schließung des „Entenkellers“ und des Waldhotels mit Restaurant heute jedoch nur noch aus wenigen kleinen Geschäften im historischen Baukomplex südlich des Pilzes besteht.

Ende der 1960er Jahre plante der Senat, das Waldgebiet entlang der Oranienburger Chaussee dicht zu bebauen und in der Nähe des Pilzes Hochhäuser zu errichten. Diese Pläne wurden durch massive Anwohnerproteste verhindert.


Baurechtliche Situation


Bebauungsplan:

  • Das Grundstück des ehemaligen Waldhotels liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans XX‑23j und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.


  • Nach § 4 BauNVO sind hier u. a.

o   Wohnen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) und

o   Anlagen für soziale Zwecke (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) zulässig.


Denkmalschutz:

  • Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz.

  • Ggf. ist der Umgebungsschutz für nahegelegene Denkmale (z. B. Denkmalbereich Waldsiedlung mit „Café am Pilz“ bzw. „Entenkeller“) zu prüfen.


Erhaltungsverordnung:

  • Die Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB schützt die städtebauliche Eigenart Frohnaus, nicht die soziale Zusammensetzung.

  • Solange keine größeren baulichen Veränderungen erfolgen, ist sie hier nicht einschlägig.

  • Anders wäre die Lage bei weiteren Neubauten, Anbauten oder der Bebauung von Freiflächen.


Bauplanungsrechtliche Einordnung der Nutzung

Zunächst ist zu klären, wie die geplante Nutzung bauplanungsrechtlich zu bewerten ist. Hier eine noch vorläufige grobe Einteilung:


1. Wohnähnliche Nutzung

Werden wohnungslosen Familien für längere Zeit in abgeschlossenen Einheiten untergebracht und führen sie ihren Alltag eigenständig in familienähnlichen Strukturen, handelt es sich regelmäßig um Wohnen oder eine wohnähnliche Nutzung. → Genehmigungsfähig im WA.


2. Soziale Einrichtung

Eine Unterkunft für wohnungs- oder obdachlose Familien, die von einem sozialen Träger mit Pflege- und Betreuungsangeboten (24/7‑Betreuung, sozialer Dienst, Sicherheitsdienst, institutioneller Charakter) betrieben wird, kann als Anlage für soziale Zwecke gelten. → Ebenfalls genehmigungsfähig im WA.


3. Gemeinschaftsunterkunft mit wechselnder Belegung

Eine kommerziell betriebene Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose mit ständig wechselnder Belegschaft fällt nicht zwingend unter die genehmigungsfähigen Kategorien. Hier gibt es problematische Erfahrungen in anderen Stadtteilen. → Prüfbedürftig, insbesondere hinsichtlich Betriebsform und Gebietsverträglichkeit.


§ 15 BauNVO – Prüfung der Gebietsverträglichkeit


Neben § 4 BauNVO ist § 15 BauNVO einschlägig: Bauliche Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen oder wenn von ihnen unzumutbare Belästigungen oder Störungen ausgehen können.


§ 15 BauNVO verpflichtet die Genehmigungsbehörde, nicht nur die Nutzung, sondern die konkrete Betriebsform, die Belegungsdichte und die tatsächlichen Auswirkungen auf das Wohngebiet zu prüfen.


Die Rechtsprechung zu Unterkünften für Wohnungslose, Obdachlose oder Geflüchtete in Allgemeinen Wohngebieten war in den letzten zehn Jahren uneinheitlich (siehe u.a. VG Hannover, VG Augsburg, BayVGH). Entscheidend sind stets die konkreten Betriebsformen und die Gebietsverträglichkeit. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Klage unterscheiden sich zudem danach, ob der Investor auf Genehmigung klagt oder Anwohner gegen eine erteilte Genehmigung vorgehen.


Vor dem Hintergrund weiterer Informationen kann die rechtliche Lage und städtebauliche Verträglichkeit auch noch tiefergehender analysiert werden: Ist die Einrichtung für die Anwohnerschaft verträglich und ist der Standort für die unterzubringenden Personen geeignet?


Empfehlung für das weitere Vorgehen


Eine sorgfältige Klärung der Rahmenbedingungen (Struktur der Einrichtung, geplante Zusammensetzung der Bewohnerschaft, ergänzende Einrichtungen und Organisationskonzept) ist für eine Bewertung notwendig. Angesichts der Bedeutung des Standorts empfiehlt sich eine – rechtlich nicht vorgeschriebene – Informationsveranstaltung für die Anwohnerschaft. Ein verbindliches Konzept des Betreibers zur Organisation der Einrichtung sowohl hinsichtlich der Anbindung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner als auch hinsichtlich der verträglichen Gestaltung in Bezug auf die Anlieger sollte neben den formalen baurechtlichen Angaben Bestandteil einer solchen Information sein:

  • Ein überzeugendes und verträgliches Konzept könnte Bedenken ausräumen.

  • Sollten sich potenzielle Probleme zeigen, wäre dies ein geeignetes Forum, um proaktiv Lösungsansätze zu diskutieren – auch zur Vermeidung späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen.

  • Sollte sich das Konzept aber als grundsätzlich nicht verträglich für diesen Standort herausstellen, sollte das Bezirksamt eine Versagung der Genehmigung und Alternativen prüfen.

  • Zudem könnten im Rahmen einer solchen Veranstaltung auch über den Waldhotelstandort hinaus Ansätze zur städtebaulich verträglichen Weiterentwicklung des für Frohnau wichtigen Bereichs um den Pilz (einschließlich Entenkeller) besprochen werden.


Für eine abschließende Bewertung ist es derzeit zu früh. Der Bürgerverein bittet alle Beteiligten, die offenen Fragen sachlich zu klären, Bedenken ernst zu nehmen und gemeinsam an einer verträglichen Lösung für den Standort zu arbeiten.


Text wird ergänzt.

 
 
 

Mitteilung des Bürgervereins

Bürgerverein Frohnau spricht sich für Erhalt der Fahrradstraße Edelhofdamm mit pragmatischen Anpassungen aus (10. Juli 2026)



Der Bürgerverein Frohnau hat ein Hintergrundpapier zur Zukunft der Fahrradstraße im Edelhofdamm und zu Perspektiven der Fahrradpolitik veröffentlicht. Darin spricht sich der Verein für den Erhalt der Fahrradstraße aus, regt zugleich aber Anpassungen der Regelungen für die Zulassung des Kraftfahrzeugverkehrs an.


In Frohnau – mit seinem sehr komplexen Straßennetz – müssen die Interessen des Radverkehrs und die berechtigten Erschließungsbedürfnisse der Anwohnerschaft gemeinsam betrachtet werden. Eine pragmatische Vorgehensweise könnte Vorbild für weitere Maßnahmen zur Radverkehrsförderung in Reinickendorf sein und die Akzeptanz erhöhen. Der Kompromiss dient auch dazu, die Rückzahlung von Bundesmitteln zu vermeiden, die hauptsächlich für dringend erforderliche Straßensanierungen und bessere Niederschlagsentwässerung eingesetzt wurden.


Der Bürgerverein unterstützt seit Langem eine Verbesserung der Radverkehrsverbindungen in Frohnau und zu den umliegenden Gemeinden. Die Fahrradstraße im Edelhofdamm kann ein wichtiger Baustein eines Gesamtkonzepts sein. Allerdings wurden wichtige Bestandteile der Planung bislang nicht umgesetzt. Es fehlen die Weiterführung einer Fahrradroute auf Glienicker Gebiet, eine Fahrradverbindung entlang der B96 sowie zusätzliche Abstellanlagen am S-Bahnhof Frohnau. Die bestehende Fahrradstraße bleibt deshalb ein Fragment.

Von Anfang an kritisch bewertet hat der Bürgerverein die aktuelle Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Aufgrund des besonderen Straßennetzes in Frohnau zwingt diese Regelung Anwohnende zu teilweise erheblichen Umwegfahrten mit dem Auto. Anders als in innerstädtischen Quartieren existiert in Frohnau kein engmaschiges Parallelstraßensystem.


Als Lösung schlägt der Bürgerverein vor, die Fahrradstraße unter klar bestimmten Rahmenbedingungen für Pkw und Krafträder freizugeben, wobei der Vorrang des Radverkehrs ausdrücklich erhalten bleiben soll. Vergleichbare Regelungen werden seit Langem in NRW, Bayern, Brandenburg und Hamburg sowie im Ausland (wie Paris und Kopenhagen) angewandt. Nach sorgfältiger Analyse bieten Bundesrecht und aktuelle Rechtsprechung (VG Hannover, VG Karlsruhe) Spielräume, sofern die Sicherheit, Querschnittsgestaltung und die besonderen Rechte des Radverkehrs in der Fahrradstraße gewährleistet bleiben. Hürden ergeben sich aus den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes, die unseres Erachtens überwindbar sind, wenn die Änderung mit einem deutlichen Bekenntnis zu moderner Fahrradpolitik verbunden bleibt.


Der Bürgerverein betont, dass eine solche Öffnung ausdrücklich nicht dazu dienen dürfe, zusätzlichen Durchgangsverkehr anzuziehen oder die Fahrradstraße zu einer normalen Straße zurückzuentwickeln. Kraftfahrzeuge müssten weiterhin klar als „Gäste“ auf der Fahrradstraße erkennbar sein und sich entsprechend verhalten.


Der Verein ruft Politik, Verbände und Bürgerschaft dazu auf, ungeachtet der Wahlkampfzeit die Diskussion sachlich und ideologiefrei zu führen und Erfahrungen aus anderen Städten einzubeziehen. Erfolgreiche Verkehrspolitik zeichnet sich durch pragmatische und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Konzepte aus.

 

Hintergrundpapier:


Perspektive für die Fahrradstraße im Edelhofdamm (Juli 2026)


Der Bürgerverein setzt sich seit Langem für die Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in Frohnau sowie für den Ausbau der Anbindungen an die umliegenden Gemeinden und Ortsteile ein. Dabei befürworten wir pragmatische Lösungsansätze, die die Sicherheit in den Mittelpunkt stellen, aber die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.


Hinsichtlich der seit 2023 bestehenden Fahrradstraße im Edelhofdamm gibt es innerhalb der Gartenstadt sehr unterschiedliche Einschätzungen. Bereits seit Beginn der Planungen im Jahr 2022 hat der Bürgerverein deshalb für eine weitergehende Beteiligung der Anwohnenden sowie für Nachbesserungen bei der konkreten Ausgestaltung geworben.


Im Folgenden werden die komplexe verkehrliche und rechtliche Ausgangslage dargestellt sowie mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Wir sprechen uns dafür aus, das Instrument der Fahrradstraße jenseits parteipolitischer und ideologischer Überlegungen sachlich zu bewerten und dabei auch Erfahrungen aus anderen Städten und Ländern einzubeziehen.


Im Ergebnis sprechen wir uns für den Erhalt der Fahrradstraße aus. Gleichzeitig regen wir an, die Regelungen zur Zugänglichkeit für Kraftfahrzeuge an Modelle anzupassen, wie sie beispielsweise in Hamburg, Münster, Nürnberg, Kopenhagen („Cykelgade“), Utrecht („Fietsstraat: Auto te gast“) oder Paris („Vélorue“) je nach örtlichen Voraussetzungen praktiziert werden. Kfz-Verkehr wird dort nicht zwingend ausgeschlossen, aber dem Radverkehr untergeordnet. Diese Anregung richtet sich ausdrücklich weder gegen das Instrument der Fahrradstraße noch gegen eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik. Vielmehr soll die praktische Anwendbarkeit von Fahrradstraßen insbesondere in Vorortgebieten verbessert werden. Trotz der aktuellen Wahlkampfsituation bitten wir sowohl diejenigen, die einer weitergehenden Fahrradförderung kritisch gegenüberstehen, als auch diejenigen, die einem eher idealtypischen Ansatz der Fahrradpolitik folgen, die nachfolgenden Argumente unvoreingenommen abzuwägen.


Hintergrund zur Fahrradstraße


Die Fahrradstraße im Edelhofdamm wurde im interkommunalen Verkehrskonzept „Niederbarnimer Fließlandschaft“ als wichtige Verbindung für Fahrradpendler aus dem östlichen Umland zum S-Bahnhof Frohnau vorgeschlagen. Sie ist zudem Teil des „Ergänzungsnetzes“ des Berliner Radverkehrsplans nach dem Mobilitätsgesetz.

Der Bürgerverein hat das Ziel einer besseren Radverkehrsanbindung insbesondere in Richtung Glienicke begrüßt. Eine Führung der Route über den Fürstendamm, die direkter auf das Zentrum Glienickes ausgerichtet gewesen wäre, schied jedoch aus. Als übergeordnete Hauptstraße lässt sich der Fürstendamm nicht in eine Fahrradstraße umwandeln. Zudem erlaubt der Straßenquerschnitt aufgrund der erforderlichen Begegnungen des Busverkehrs keine Anlage normgerechter Radfahrstreifen.


Auch im Edelhofdamm können keine Radfahrstreifen eingerichtet werden, da dies die StVO in einer Tempo-30-Zone nicht erlaubt. Alternativen wie eine Führung durch den mittigen Grünstreifen oder die Einrichtung einer Fahrradstraße auf nur einer der beiden Fahrbahnen erwiesen sich aus technischen und räumlichen Gründen ebenfalls als nicht umsetzbar.


Eine optimale Nutzbarkeit der Route wäre erst dann gewährleistet, wenn die Verbindung auf Glienicker Seite (unabhängig vom rechtlichen Status) weitergeführt und zugleich eine bessere Anbindung der südlichen Ortsteile sowie der Schulen geschaffen würde. Darüber hinaus fehlen bis heute eine leistungsfähige Nord-Süd-Radverbindung entlang der B96 sowie zusätzliche Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Frohnau. Da diese ergänzenden Maßnahmen bislang nicht umgesetzt wurden, bleibt die Fahrradstraße im Edelhofdamm gegenwärtig ein Rudiment und kann noch nicht optimal genutzt werden.


Die bauliche Umsetzung


Die bauliche Umsetzung erfolgte mit Unterstützung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der größte Teil der Fördermittel floss in ohnehin notwendige Straßensanierungen der teilweise maroden Fahrbahnen sowie in die erforderliche Verbesserung der Regenwasserversickerung, die mit bezirklichen Mitteln nicht umsetzbar waren.


Kritik übte der Bürgerverein daran, dass entgegen der ursprünglichen Planung auf eine Pflasterung der Randbereiche verzichtet wurde. Dadurch wurde das historische Erscheinungsbild des Edelhofdamms beeinträchtigt.


Die Markierungen wurden für den Radverkehr sachgerecht vorgenommen. Die Beschilderung geht jedoch deutlich über das nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zwingend erforderliche Maß hinaus und führt teilweise zu Verwirrung.


Zugänglichkeit


Wie in Berlin bislang üblich, wurde die Zufahrt für Kraftfahrzeuge 2023 auf die Regelung „Anlieger frei“ beschränkt. Dies führt zu mehreren Problemen.


Offen blieb insbesondere die Frage der Erschließung für die Bewohner der umliegenden Bereiche, die nicht unter die Anliegerregelung des Edelhofdamms fallen. Anders als in dicht bebauten Innenstadtgebieten existiert in Frohnau kein engmaschiges Parallelstraßensystem. Im komplexen und 1910 bewusst geschwungen angelegten Straßennetz der Gartenstadt entstehen dadurch für Kraftfahrzeuge teilweise erhebliche Umwegfahrten. Besonders problematisch ist beispielsweise der Bereich um die Enkircher Straße, da dort rechtlich keine Möglichkeit besteht, die Fahrradstraße mit dem Kraftfahrzeug zu queren, sofern keine Anliegereigenschaft vorliegt. Aber auch nördlich der Fahrradstraße entstehen Umwegfahrten durch Straßen, die sich teilweise in sehr schlechtem Zustand befinden. Dies mindert die Akzeptanz.


Hinzu kommt, dass nach der einschlägigen Rechtsprechung die Anliegereigenschaft nicht für eine gesamte Straße, sondern nur für den jeweiligen Straßenabschnitt gilt. Dadurch können selbst Bewohner bestimmter Abschnitte des Edelhofdamms ihre Grundstücke nicht auf direktem Weg vom Beginn des Edelhofdamms aus anfahren.



Lösungsansatz


Von Beginn an hat der Bürgerverein die Regelungen zur Befahrbarkeit der Fahrradstraße durch Kraftfahrzeuge hinterfragt und mehrfach Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Der Edelhofdamm könnte ganz oder teilweise als „Fahrradstraße“ mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sowie „Pkw frei“ und „Krafträder frei“ ausgeschildert werden.


Eine Ausschilderung mit „Kfz frei“, wie sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Bayern fast ausschließlich in Fahrradstraßen anzutreffen ist, kommt in Berlin nicht in Betracht, da dieses Zusatzzeichen landesrechtlich nicht eingeführt wurde. Zudem wäre eine solche Lösung auch nicht wünschenswert, da sie ebenso den Lkw-Verkehr zulassen würde.


Die Freigabe für „Pkw frei“ und „Krafträder frei“ ist dagegen grundsätzlich möglich. Hierbei handelt es sich um bundesweit geregelte Zusatzzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung (Zeichen 1024-10 und 1022-12), für deren Verwendung keine gesonderte landesrechtliche Einführung erforderlich ist. In Hamburg wird diese Form der Ausschilderung für die meisten Fahrradstraßen genutzt, vereinzelt auch in Brandenburg.


Rechtliche Optionen


Die Straßenverkehrs-Ordnung eröffnet bei der Ausgestaltung von Fahrradstraßen grundsätzlich Spielräume. Dort heißt es:


„Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.“


Weiter wird ausgeführt:


„Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.“


Die Verwaltungsvorschrift zur StVO erläutert hierzu:


„Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen [...] [ist] in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise – dann in der Regel durch Anordnung des Zusatzzeichens ,Anlieger frei‘ – zugelassen.“


Die Formulierung „in der Regel“ macht deutlich, dass auch andere Lösungen als „Anlieger frei“ rechtlich möglich sein können. Die Verwaltungsvorschrift verlangt zugleich:

„vor der Anordnung [einer Fahrradstraße] die Bedürfnisse des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen [...] ausreichend [zu] berücksichtigen (alternative Verkehrsführung).“


Daraus ergibt sich, dass bei besonderen örtlichen Gegebenheiten auch Regelungen getroffen werden können, die über eine reine Anliegerfreigabe hinausgehen.


Die Verwaltungsgerichte haben sich bereits mehrfach mit dieser Frage befasst. Das Verwaltungsgericht Hannover hat in seinen Urteilen vom 17. Juli 2019 (7 A 7457/17) und vom 13. August 2021 (7 A 5667/19) klargestellt, dass eine Fahrradstraße mit weitgehender Öffnung für den Kraftfahrzeugverkehr unzulässig sein kann, wenn die besonderen Rechte des Radverkehrs faktisch nicht mehr wahrgenommen werden können. Das Gericht führte unter anderem aus:


„Voraussetzung für die Sachgerechtigkeit und Zweckmäßigkeit der Anordnung einer Fahrradstraße ist, dass die durch sie eingeräumten Sonderrechte für Radfahrer, insbesondere die Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, auch tatsächlich genutzt werden können.“


„Aus diesem Normprogramm folgt, dass Ausnahmen vom Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs von der Benutzung einer Fahrradstraße auf zwingenden oder zumindest gewichtigen Gründen beruhen müssen, die der Auflösung von Konflikten und Gefahren wegen des Miteinanders von Kraftfahrzeug- und Radverkehr auf der Fahrbahn der Fahrradstraße im Einzelfall nicht entgegenstehen.“


Gleichzeitig stellte das Gericht aber nicht fest, dass eine Öffnung für Kraftfahrzeuge grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Verhältnisse vor Ort. Da die Voraussetzungen in der betreffenden engen Straße mit Gegenverkehr in Hannover nicht geschaffen werden konnten, wurde wieder „Anlieger frei“ angeordnet.


Die vom Verwaltungsgericht Hannover beschriebenen Probleme („Etikettenschwindel“) erscheinen am Edelhofdamm nicht einschlägig. Die Fahrbahnen werden überwiegend im Einrichtungsverkehr genutzt, Begegnungsfälle mit entgegenkommenden Fahrzeugen treten nur in wenigen Übergangsstrecken auf, die jedoch sehr breit sind. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist jederzeit möglich. Zudem sind die Dooring-Zonen entlang parkender Fahrzeuge markiert.


Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24. Mai 2022 (14 K 964/21) festgestellt, dass die Freigabe von Pkw in einer Fahrradstraße zulässig sein kann, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erlauben. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Trennung von Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr bestehe nicht. Das Gericht hielt die Kombination des Verkehrszeichens „Fahrradstraße“ mit einer Freigabe für Kraftfahrzeuge ausdrücklich für rechtmäßig. Diese Rechtsauffassung wurde auch im weiteren Verfahren nicht korrigiert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte mit Beschluss vom 7. August 2023 (13 S 1640/22) den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.


Zusätzlich ist auf mehrere Urteile hinzuweisen, die hohe Hürden für Fahrradstraßen aufstellen (VG Köln), wenn diese zu Einschränkungen des ruhenden oder fließenden Kraftfahrzeugverkehrs führen. Enge Regeln können also zur Unzulässigkeit der gesamten Fahrradstraße führen.


Trotz dieser bundesrechtlichen Zulässigkeit bestehen in Berlin zusätzliche Hürden. Das Berliner Mobilitätsgesetz bestimmt in § 44 Abs. 2:


„Fahrradstraßen und Nebenstraßen sollen so gestaltet werden, dass motorisierter Individualverkehr, außer Ziel- und Quellverkehr, im jeweiligen Straßenabschnitt unterbleibt.“


Gegenüber der „Soll“-Vorschrift des Mobilitätsgesetzes, die in der Berliner Praxis regelmäßig zu einer Beschränkung auf „Anlieger frei“ führt, kann eingewandt werden, dass diese Auslegung in dicht bebauten innerstädtischen Quartieren mit einem engmaschigen Parallelstraßennetz sinnvoll sein mag, jedoch nicht ohne Weiteres auf die besondere Struktur in Vororten wie der Gartenstadt Frohnau übertragbar ist.


Wie schon ausgeführt, kann das gewundene Straßennetz teilweise erhebliche Umwegfahrten für Anwohnende und Besucher verursachen.


Zudem erscheint eine besonders restriktive Zugangsregelung in Vorortlagen weniger erforderlich als in innerstädtischen Gebieten. Das Aufkommen großräumigen Durchgangsverkehrs ist hier regelmäßig geringer. Gleichzeitig könnten die Einschränkungen für die Anwohnerschaft unverhältnismäßig ausfallen, während Vorrang und Sicherheit des Radverkehrs auch durch andere geeignete Maßnahmen gewährleistet werden können.


Nach Auffassung des Bürgervereins sollten Mobilitätsgesetz und Leitfaden deshalb im Lichte unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten interpretiert werden.


Unter engen Voraussetzungen könnte eine Freigabe für Pkw und Krafträder möglich sein:


  • wenn nicht mit erheblichem Durchgangsverkehr zu rechnen ist,

  • wenn Straßenbreite und Gestaltung ein sicheres Nebeneinanderfahren ermöglichen und die Belange des Radverkehrs uneingeschränkt gewahrt bleiben,

  • wenn Dooring-Zonen eindeutig markiert und weitere Sicherheitsanforderungen erfüllt werden,

  • wenn die Öffnung dazu dient, unverhältnismäßige Umwegfahrten in Stadtgebieten ohne Parallelstraßensystem zu vermeiden,

  • wenn Lkw-Verkehr (abgesehen von Versorgungs-, Bau- und Lieferverkehr) ausgeschlossen bleibt.


Mittelfristig sollte eine solche Differenzierung auch im Wortlaut des Berliner Mobilitätsgesetzes sowie im Leitfaden für Fahrradstraßen berücksichtigt werden.

Unabhängig von einer möglichen Öffnung muss die Gestaltung einer Fahrradstraße jedoch weiterhin eindeutig machen, dass der Radverkehr Vorrang genießt und Kraftfahrzeuge lediglich zu Gast sind.


Im Edelhofdamm war der Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen bereits vor der Umgestaltung vergleichsweise gering. Die wesentlichen Verkehrsströme verliefen und verlaufen über die Zeltinger Straße und den Fürstendamm. Es wäre daher nicht sachgerecht und verkehrsrechtlich kontraproduktiv, eine Öffnung der Fahrradstraße mit einer nennenswerten Entlastung dieser Hauptverkehrsstraßen zu begründen. Zum einen sprechen die bekannten Verkehrsströme nicht für einen erheblichen Verlagerungseffekt (maximal im einstelligen Prozentbereich), zum anderen könnte ein gezieltes Anziehen großräumigen Durchgangsverkehrs die verkehrsrechtliche Begründung einer Fahrradstraße selbst infrage stellen.


Die vom Bürgerverein vorgeschlagene Anpassung würde daher keine Abkehr vom Instrument der Fahrradstraße bedeuten, sondern eine im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten andere Gewichtung zwischen Radverkehrsförderung und Erschließungsbedürfnissen darstellen.


Ausblick


In den attraktiven, aber vielfach engen und inzwischen teilweise sanierungsbedürftigen Straßenräumen Frohnaus, die ursprünglich weder für den heutigen motorisierten Verkehr noch für ein leistungsfähiges Radverkehrsnetz konzipiert wurden, sind immer wieder Kompromisse erforderlich. Dies gilt umso mehr für einen Vorort, der einerseits sehr gute Voraussetzungen für den Alltagsradverkehr bietet, andererseits jedoch aufgrund seiner Struktur weiterhin in erheblichem Umfang auf den Pkw angewiesen ist.


Die Befürworter einer weitergehenden Fahrradförderung sind aufgerufen, einen solchen Kompromiss offen zu prüfen. Keine der häufig als Vorbilder genannten europäischen Fahrradstädte verfolgt eine ausnahmslos restriktive Regelung für jede Fahrradstraße. Eine auf besondere örtliche Gegebenheiten beschränkte Öffnung könnte die Akzeptanz und damit auch die politische Durchsetzbarkeit weiterer Fahrradstraßen erhöhen.


Die Bezirkspolitik ist zugleich aufgerufen, klarzumachen, dass eine solche Lösung nicht der Zurückdrängung des Radverkehrs dienen soll. Eingangsschilder, die die besonderen Regeln einer Fahrradstraße erläutern, könnten dies ebenso unterstreichen wie die Anwendung vergleichbarer, fahrradfreundlich gestalteter Lösungen an anderen geeigneten Standorten in Reinickendorf. Für Frohnau denkbar wären perspektivisch beispielsweise Verbesserungen entlang der Markgrafenstraße als wichtiger Schulwegachse sowie eine bessere Radverkehrsverbindung in Richtung Heiligensee. Neben (geöffneten) Fahrradstraßen können auch gezielte Einzelmaßnahmen wie Abschleifungen von (großem) Kopfsteinpflaster, Asphaltierungen von mittleren Fahrbahnbereichen, Entschärfungen von Gefahrlagen an Kreuzungsbereichen und neue überörtliche Radwege (entlang der B96) sowie bessere Fahrradabstellanlagen in der Ortsmitte die Situation insgesamt verbessern.


Berlin war in den 1980er und frühen 1990er Jahren mit zahlreichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, neuen Radverkehrsverbindungen und Rückgewinnungen von historischen Stadträumen eine auch international beachtete Modellstadt moderner Verkehrspolitik unter den Senaten Vogel, von Weizsäcker, Diepgen und Momper. Spätestens seit Mitte der 1990er Jahre wurde diese Entwicklung zunehmend von politischen Grundsatzkonflikten überlagert. Es wäre wünschenswert, wieder stärker zu einem pragmatischen Ansatz und konsens- sowie ergebnisorientierter Politik zurückzukehren, der unterschiedliche Interessen abwägt und auf die konkreten örtlichen Verhältnisse eingeht. Internationale Beispiele wie Paris, Kopenhagen, Utrecht oder Lyon zeigen, dass erfolgreiche Verkehrspolitik nicht durch starre Ideologien, sondern durch differenzierte und situationsgerechte Lösungen geprägt ist.

 
 
 

zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf am 20. September 2026


Der Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau e.V. setzt sich seit vielen Jahren für die Erhaltung und die zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Ortsteils ein. Auf Grundlage seiner satzungsgemäßen Ziele, der Erfahrungen aus der Vereinsarbeit sowie zahlreicher Gespräche mit Mitgliedern, Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und politischen Akteuren hat der Vorstand die nachfolgenden Wahlprüfsteine für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf erarbeitet.

 

Die zur Wahl zugelassenen Parteien, soweit deren Berliner Parteiorganisationen im letzten Bericht des Berliner Verfassungsschutzes nicht als gesichert rechts- oder linksextrem oder religiös extremistisch eingestuft sind, werden eingeladen, die nachfolgenden Fragen oder eine Auswahl zu beantworten. Die Antworten sind auf jeweils maximal 750 Zeichen einschließlich Leerzeichen zu begrenzen und sollten sich an die Bürgerinnen und Bürger Frohnaus bzw. Reinickendorfs richten.

 

Der Bürgerverein bittet um sachliche Antworten ohne verletzende oder diskriminierende Äußerungen. Antworten, die diesen Voraussetzungen entsprechen, werden ohne inhaltliche Änderungen bis zur maximalen Zeichenzahl auf der Internetseite des Bürgervereins veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

 

Wir würden uns über Ihr Interesse freuen und bitten Sie in diesem Fall um eine Beantwortung bis zum 18. August 2026. Ob alle Fragen oder nur einzelne beantwortet werden, steht jeder Partei frei. Diese Nachricht richtet sich an die Fraktionen in der BVV und an die Kreisparteiorganisationen sowie - wo vorhanden - an Ortsparteiorganisationen. Welche Parteigliederung die Beantwortung übernimmt, liegt im Ermessen der jeweiligen Partei.

 

Herzlichen Dank vorab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand  

 


 

Wahlprüfsteine

 

  1. Zukunftssichere Entwicklung des Zentrums

·      Das Zentrum der Gartenstadt Frohnau ist ein denkmalgeschütztes Ensemble von überregionaler Bedeutung. Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen entwickeln sich bislang vergleichsweise stabil. Die Ortsmitte fungiert als wichtiger Treffpunkt für Frohnauerinnen und Frohnauer aller Generationen.

·      Gleichzeitig führen Verkehrsströme und hohe Nutzungsintensität zu Belastungen. Der Ludolfingerplatz befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Auch der Wochenmarkt ist wenig präsent im Alltag der Anwohnerinnen und Anwohner. Zukünftig sollten auch die Nutzungsbedürfnisse jüngerer Menschen im Ortszentrum verstärkt berücksichtigt werden.

·      Zwar verfügt Frohnau im Vergleich zu anderen Ortsteilzentren über eine relativ hohe Zahl an Pkw-Stellplätzen. Diese werden vielfach von Dauerparkenden und Pendlern belegt und stehen dadurch der Geschäftskundschaft nur eingeschränkt zur Verfügung. Gleichzeitig bestehen große Defizite für den Radverkehr, bei der Nahverkehrsanbindung an die Randbereiche des Ortsteils sowie Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten.

 

Wie wollen Sie das Frohnauer Zentrum stärken, den öffentlichen Raum aufwerten und gleichzeitig die gute Erreichbarkeit der Geschäfte für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherstellen?

 

  1. Feste und Märkte in der Gartenstadt

·      Veranstaltungen wie das Osterfeuer, die Fête de la Musique, Kunsthandwerker- und Weihnachtsmärkte tragen wesentlich zur Attraktivität Frohnaus bei.

·      In den vergangenen Jahren bestanden jedoch wiederholt Unsicherheiten für Veranstalter, die die langfristige Durchführung dieser Veranstaltungen erschweren.

·      Der Bürgerverein hält abgestimmte und langfristig tragfähige Konzepte für mindestens zwei bis drei Veranstaltungsorte im Ortszentrum für erforderlich, um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten.

 

Wie wollen Sie Festivitäten und Märkte in der Frohnauer Ortsmitte dauerhaft sichern?

Unterstützen Sie das Ziel, für zentrale Veranstaltungsflächen – beispielsweise Ludolfingerplatz, Edelhofdamm und Wiltinger Straße – abgestimmte Nutzungskonzepte zu entwickeln, die Veranstaltern langfristige Planungssicherheit geben?


  1. Verkehrssituation auf der Frohnauer Brücke

·      Die heutige Verkehrssituation auf der Frohnauer Brücke ist für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigend: Radfahrende – insbesondere Schülerinnen und Schüler – sind Gefährdungen ausgesetzt, der Fußverkehr leidet unter einer eingeschränkten Aufenthaltsqualität und Konflikten auf den Bürgersteigen, der motorisierte Individualverkehr und Busse stehen regelmäßig im Stau und Lieferverkehre finden häufig keine geeigneten Haltemöglichkeiten.

·      Aufgrund des begrenzten Straßenraums wird sich nicht jeder Nutzungsanspruch vollständig erfüllen lassen. Der Bürgerverein setzt sich deshalb für pragmatische Lösungen ein, die die Verkehrssicherheit erhöhen und die größten Konfliktpunkte entschärfen.

·      Hierzu schlägt der Bürgerverein vor, auf der Südseite klar definierte Lieferzonen sowie Kurzhaltebereiche für den Bring- und Holverkehr der S-Bahn einzurichten. Dafür sollte der 3-Stundenparkbereich auf der Nordseite aufgehoben werden. Dadurch ließen sich zwei eindeutig markierte und freigehaltene Fahrstreifen schaffen. Ergänzend können freigehaltene Zebrastreifenbereiche sowie zuführende Fahrradfurten an beiden Brückenenden sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Verkehrsfluss verbessern.

 

Unterstützen Sie eine Neuordnung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf der Frohnauer Brücke unter Einbeziehung aller Verkehrsarten sowie unter Beteiligung von Vereinen, Gewerbetreibenden und Anwohnenden?

Wie sollte eine solche Neuordnung aus Ihrer Sicht konkret aussehen?


  1. Fahrradverkehr in der Gartenstadt stärken

·      Frohnau eignet sich im Grundsatz für den Radverkehr. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen sowie zahlreiche Freizeit- und Kultureinrichtungen sind aus allen Teilen der Gartenstadt auf kurzen Wegen erreichbar.

·      Mangelhafte Fahrbahnoberflächen, fehlende Abstellmöglichkeiten sowie konfliktbelastete Abschnitte beeinträchtigen den Radverkehr erheblich. Davon sind insbesondere der Schülerverkehr und andere vulnerable Gruppen betroffen.

·      Auch die Radverkehrsverbindungen nach Glienicke und insbesondere nach Hohen Neuendorf weisen deutliche Defizite auf.

·      Fahrradstraßen können in Vorortgebieten mit engen Straßenräumen, in denen sich keine separaten Radwege anlegen lassen, im Grundsatz ein geeignetes Instrument zur Fahrradförderung sein.

·      In Berlin ist die Befahrung von Fahrradstraßen durch Kraftfahrzeuge regelmäßig auf Anliegerverkehr beschränkt. In einem Straßennetz wie in Frohnau, das anders als die Innenstadt nur wenige Parallelstraßen bietet, führt dies teilweise zu erheblichen Umwegfahrten. Dies beeinträchtigt die Akzeptanz von Fahrradstraßen und kann zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen führen.

·      Der Bürgerverein setzt sich deshalb seit Langem dafür ein, die Fahrradstraße am Edelhofdamm weiterzuentwickeln. Dabei soll der Vorrang des Radverkehrs uneingeschränkt erhalten bleiben. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob Pkw und Krafträder unter klar definierten und verkehrssicherheitsorientierten Bedingungen zugelassen werden können. Eine Weiterentwicklung darf jedoch weder den Charakter der Fahrradstraße beeinträchtigen noch zusätzlichen Durchgangsverkehr anziehen. Darüber hinaus kann die Beschilderung auf das verkehrsrechtlich notwendige Maß reduziert werden.

 

Wie wollen Sie den Radverkehr innerhalb Frohnaus und die Anbindung benachbarter Ortsteile und Gemeinden weiter fördern?

Unterstützen Sie eine Sicherung der Fahrradstraße auf dem Edelhofdamm bei Weiterentwicklung hinsichtlich der Nutzungsberechtigung?

 

  1. Bestand der Straßenbäume sichern und entwickeln

·      Der historische Straßenbaumbestand gehört zu den prägenden Merkmalen der Gartenstadt Frohnau. Die straßenweise unterschiedlichen Baumarten und Sorten sind sowohl durch die Unterschutzstellung des historischen Straßen- und Grünflächensystems als Gartendenkmal als auch durch Festsetzungen des Bebauungsplans besonders geschützt.

·      Dennoch weist der Bestand zahlreiche Lücken auf. Teilweise wurden bei Nachpflanzungen Baumarten gewählt, die nicht dem historischen Bestand entsprechen. Zugleich leiden Bäume unter den Folgen von Trockenheit, Schädlingen, Bodenversiegelung und parkenden Fahrzeugen.

·      Der Bürgerverein setzt sich dafür ein, den historischen Straßenbaumbestand entsprechend den denkmalrechtlichen Vorgaben zu erhalten und Lücken zeitnah zu schließen. Der Verein bietet an, einzelne Nachpflanzungen mit seinen Mitteln und Mitgliederspenden zu unterstützen. Zahlreiche Frohnauerinnen und Frohnauer sind auch bereit, Baumscheiben zu bepflanzen und zu pflegen. Für Spenden und ehrenamtliche Pflege sollten niederschwellige Strukturen geschaffen werden.

·      In einigen Fällen ist auch eine Diskussion über einen durch Anforderungen des Klimawandels begründeten Wechsel der Baumarten nötig. Der Bürgerverein bietet bei der Erstellung von Konzepten seine fachliche Mitwirkung an.

 

Wie wollen Sie Erhalt und Weiterentwicklung des Frohnauer Straßenbaumbestandes sichern? Wie wollen Sie dabei die Anforderungen des Denkmal- und Baurechts sowie die Ziele des Berliner BäumePlusGesetzes miteinander in Einklang bringen?


  1. Grünanlagen sanieren und erhalten

·      Die historischen Grünanlagen der zentralen Plätze sind ein wichtiger Teil des denkmalgeschützten Ensembles der Gartenstadt. Nach der Sanierung des Zeltinger Platzes besteht insbesondere am Ludolfingerplatz Handlungsbedarf. Vor allem die Terrasse und die Treppenanlagen sind sanierungsbedürftig. Die notwendigen Investitionen dürften die finanziellen Möglichkeiten des Bezirks übersteigen.

·      Der Bürgerverein setzt sich dafür ein, die von Ludwig Lesser entworfenen Grünanlagen denkmalgerecht zu erhalten und wiederherzustellen. Gleichzeitig sollten heutige Nutzungsansprüche sowie Anpassungen an den Klimawandel behutsam und mit besonderer Sensibilität für den historischen Bestand integriert werden.

·      Darüber hinaus befürwortet der Bürgerverein eine Wiederherstellung der historischen Verbindung zwischen Springbrunnenplatz und Terrassenanlage des Ludolfingerplatzes. Dadurch könnten Sichtbeziehungen wieder erlebbar gemacht und zugleich eine barrierefreie Verbindung geschaffen werden.

·      Der Bürgerverein unterstützt bereits heute durch ehrenamtliche Gruppen die Pflege einzelner Grünflächen und bietet die Ausweitung des Engagements an.

 

Wie wollen Sie die Sanierung des Ludolfingerplatzes und anderer Grünflächen voranbringen?

Welche Vorstellungen haben Sie für die zukünftige Gestaltung und Nutzung der historischen Grünanlagen im Zentrum?

 

  1. Schwammstadt Frohnau erhalten und modernisieren

·      Die Gartenstadt Frohnau verfügt über eines der ältesten und innovativsten dezentralen Niederschlagsentwässerungssysteme Deutschlands. Regenwasser wird über Straßenoberflächen und Rohrleitungen zu den Versickerungsteichen – den „Blauen Augen“ – geleitet. Dieses seit 1910 bestehende System entspricht in seinen Grundprinzipien dem heutigen Leitbild der „Schwammstadt“.

·      Das historische System ist jedoch in die Jahre gekommen und stößt bei häufiger auftretenden Extremwetterlagen an Grenzen. Zahlreiche Versickerungsteiche befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Auch die Zuleitungen sind teils nicht mehr ausreichend. Viele Anwohnende leiden unter regelmäßigen Überschwemmungen. Unklare Zuständigkeiten von Bezirk und Wasserbetrieben haben Pflege und Weiterentwicklung des Systems über viele Jahre beeinträchtigt.

·      Der Bürgerverein hat in den letzten Jahren gemeinsam mit dem Grundbesitzer-Verein, dem Bezirksamt und den Berliner Wasserbetrieben Vorschläge für eine schrittweise Ertüchtigung des historischen Systems entwickelt. Vorgesehen ist eine Kombination aus kurzfristig umsetzbaren niederschwelligen Maßnahmen an einzelnen Teichen und Zuleitungen sowie größeren Investitionen an besonders neuralgischen Punkten, beispielsweise am Pilzteich und am Eichenhain. Gleichzeitig sollten die Versickerungsteiche als wertvolle und für das Ortsbild attraktive Biotope weiterentwickelt werden. Noch ist die Perspektive der Umsetzung unklar.

 

Wie wollen Sie die Umsetzung des Gesamtkonzepts mit kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Weiterentwicklung des historischen Frohnauer Schwammstadtsystems konkret vorantreiben und beschleunigen?

 

  1. Über Baumaßnahmen transparent informieren und koordinieren

·      Baumaßnahmen des Bezirks zur Instandhaltung und Erneuerung von Straßen, Gehwegen und anderen öffentlichen Anlagen sind angesichts des Sanierungsstaus ausdrücklich zu begrüßen und sollten konsequent fortgeführt werden.

·      In den vergangenen Jahren wurde vielfach bemängelt, dass Bürgerinnen und Bürger über bevorstehende Baumaßnahmen nicht oder erst sehr kurzfristig informiert wurden. Dies gilt unabhängig davon, welcher Fachbereich oder welcher sonstige Baulastträger für die jeweilige Maßnahme verantwortlich ist.

·      Der Bürgerverein hält eine frühzeitige und leicht zugängliche Information der Öffentlichkeit für einen wichtigen Bestandteil einer bürgernahen Verwaltung.

·      Ein erheblicher Teil der Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum wird von Infrastrukturbetreibern wie den Berliner Wasserbetrieben, Energieversorgern oder Telekommunikationsunternehmen durchgeführt.

·      Diese Maßnahmen führen teilweise über viele Monate zu erheblichen Einschränkungen. Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger sind sowohl die Information über die Baustellen als auch deren Koordinierung mit den verkehrlichen Anforderungen häufig unzureichend.

·      Der Bürgerverein setzt sich deshalb dafür ein, dass Bezirk und Senat ihre Koordinierungs- und Einflussmöglichkeiten auch gegenüber Netzbetreibern und Infrastrukturunternehmen konsequent nutzen, um Bauabläufe besser aufeinander abzustimmen, Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten und die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.

 

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um künftig eine frühzeitige, umfassende und leicht zugängliche Information über alle für den öffentlichen Raum bedeutsamen Baumaßnahmen sicherzustellen?

Wie wollen Sie erreichen, dass Bezirk und Senat ihren Einfluss auch auf Baumaßnahmen der Netzbetreiber stärker nutzen, um eine bessere Koordinierung, mehr Transparenz und eine zügige Durchführung der Arbeiten sicherzustellen?


  1. Denkmalschutz und Erhaltungsverordnung

·      Die Gartenstadt Frohnau ist von herausragender städtebaulicher und kulturhistorischer Bedeutung. Zahlreiche Gebäude und Anlagen stehen unter Denkmalschutz; für den gesamten Ortsteil gilt zusätzlich eine Erhaltungsverordnung.

·      Einerseits gehen dennoch weiterhin denkmalwerte Bauten oder ortsbildprägende Strukturen verloren. Andererseits werden bestehende Regelungen von Eigentümerinnen und Eigentümern auch als Hemmnis bei Baumaßnahmen empfunden.

·      Der Bürgerverein setzt sich für eine konsequente Anwendung der denkmal- und erhaltungsrechtlichen Instrumente ein. Gleichzeitig hält er eine ausgewogene Abwägung mit den berechtigten Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer für notwendig. Notwendigkeiten der energetischen Sanierung, erneuerbare Energien, Regenwasserversickerung und Anlagen moderner Mobilität auf den Grundstücken sind dabei besonders zu berücksichtigen.

·      Frühzeitige Beratung, transparente und zeitnahe Entscheidungen, Planungssicherheit und zügige Verfahren sind aus Sicht des Bürgervereins entscheidende Voraussetzungen, um die Gartenstadt in ihrer Einmaligkeit zu erhalten und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

 

Wie wollen Sie einerseits den konsequenten Schutz der denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Bausubstanz gewährleisten und andererseits ausreichend Planungssicherheit sowie angemessene Flexibilität für notwendige, zeitgemäße bauliche Entwicklungen schaffen?

 

  1. Ortsgeschichte und Erinnerungskultur

·      Frohnau verfügt über eine reiche Geschichte. Einige Aspekte der Entwicklung der Gartenstadt wurden bereits aufgearbeitet, andere verdienen jedoch eine stärkere öffentliche Aufmerksamkeit – beispielsweise die Zeit des Nationalsozialismus und die Geschichte der deutschen Teilung.

·      Der Bürgerverein setzt sich dafür ein, die gesamte Geschichte Frohnaus im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen. Historische Gebäude, Plätze, bedeutende Persönlichkeiten und wichtige Ereignisse sollten durch ein einheitliches Informationssystem vermittelt werden. Mit dem Projekt zum 150. Geburtstag von Paul Poser und Heinrich Straumer wurden gemeinsam mit dem Grundbesitzer-Verein hierfür bereits erste Erfahrungen mit QR-gestützten Informationstafeln gesammelt.

·      Ein solches Informationssystem könnte nicht nur das historische Bewusstsein stärken, sondern auch die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Ortsteil fördern sowie Besucherinnen und Besuchern die Besonderheiten der Gartenstadt näherbringen.

 

Unterstützen Sie den Aufbau eines einheitlichen Informationssystems im öffentlichen Raum, das über bedeutende Bauwerke, Persönlichkeiten und historische Ereignisse in Frohnau informiert?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Ortsgeschichte künftig noch stärker sichtbar und erlebbar zu machen?

 
 
 
bottom of page