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Erhaltungsverordnung

Der Ortsteil Frohnau zeichnet sich durch seine besondere städtebauliche Eigenart als Gartenstadt aus. Diesen herausragenden Charakter auf städtebaulicher Ebene und hinsichtlich seiner ortsbildprägenden Einzelbauten zu erhalten, ist eine wichtige Aufgabe. 

Um diese Besonderheit langfristig zu erhalten, wurden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. 

1997 wurde eine Erhaltungsverordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart im Ortsteil Frohnau erlassen

Mehrere Ensembles und zahlreiche Einzelbauten und Gartenanlagen stehen unter Denkmalschutz

Zudem bestehen 23 qualifizierten Bebauungspläne XX-25 a-w, die  die Aufgabe haben, die Bebauung zu verträglich zu regulieren.

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