DATENSCHUTZ
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten
(Interessenten)
Als an der Arbeit des Bürgervereins in der Gartenstadt e.V. interessierte Person erfolgt eine Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung der personenbezogenen Daten in folgendem Ausmaß:
1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Interessenten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Übersendung von Informationen. Hier handelt es sich Insbesondere um folgende Daten:
Name und Anschrift, ggf. Telefonnummer (Festnetz und/oder mobil), E-Mail-Adressen.
1. Die Daten werden unter Nutzung digitaler Datenverarbeitung gespeichert. Ausschließlich die Mitglieder des Vorstands haben personalisierten passwortgeschützten Zugriff auf diese Daten. Kopien dieser Daten werden darüber hinaus als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wenn deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Eine Kopie der notwendigen Daten wird gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
2. Jede interessierte Person hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34 und 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß § 36 BDSG kann von jedem Interessenten zu jeder Zeit ausgeübt werden.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z. B. zur Außendarstellung) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder die Person eingewilligt hat.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten
(Mitglieder)
Falls mein Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied des Bürgervereins in der Gartenstadt e.V. werde, erfolgt eine Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten in folgendem Ausmaß:
1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß seiner Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise zur Einladung zur Mitgliederversammlung oder zum Einzug des Mitgliedsbeitrags. Hier handelt es sich Insbesondere um folgende Mitgliedsdaten:
Name und Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und mobil),
E-Mail-Adressen, Funktion im Verein
Bankverbindung, ggf. Geburtsdatum
1. . Die Daten werden unter Nutzung digitaler Datenverarbeitung gespeichert. Ausschließlich die Mitglieder des Vorstands haben personalisierten passwortgeschützten Zugriff auf diese Daten. Kopien dieser Mitgliederdaten werden darüber hinaus als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wenn deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Dies betrifft insbesondere Mailadressen und interessenspezifische Verteiler. Eine Kopie der notwendigen Daten wird gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
2. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34 und 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß § 36 BDSG kann von jedem Mitglied zu jeder Zeit ausgeübt werden.
3. Nach dem Austritt oder Tod eines Mitglieds werden die Daten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht 10 Jahre lang gespeichert. Die Frist beginnt mit dem steuerlichen Jahresabschluss, der auf Austritt oder Tod folgt. Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z. B. zur Außendarstellung) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat.