Aktuell werden in Frohnau wieder Parkschilder am Zeltinger Platz und Ludolfingerplatz und an jeweils einem kurzen Abschnitt der angrenzenden Straßen aufgestellt.
Die neue Beschilderung ermöglicht das Abstellen von Fahrzeugen bis zu einer Dauer von drei Stunden im Zeitraum von 8-20 Uhr Mo-Fr und 8-14 Uhr Sa. Dauerparken ist in den genannten Zeiten nicht mehr möglich.
Eine Privilegierung von Bewohnern erfolgt nicht. In den restlichen Stunden und am Sonntag gibt es keine Beschränkung der Parkdauer.
Aus Sicht der Geschäfte und Kunden in der Frohnauer Ortsmitte ist diese Regelung als Ausgleich für die aufgehobene Bewohnerparkzone grundsätzlich zu begrüßen. Seit Juni hatte sich die Parkraumsituation durch die Belegung durch Pendler massiv verschlechtert.
Durch die Neuregelung können die Parkplätze im Zentrum nicht mehr dauerhaft von Pendlern belegt werden und stehen wieder denjenigen zur Verfügung, die Geschäfte, Arztpraxen und andere Dienstleistungsanbieter besuchen wollen.
Der Bürgerverein dankt dem Bezirksamt, dass nach der gerichtlich angeordneten Aufhebung der Bewohnerparkzone – wie von den Frohnauer Vereinen in einem gemeinsamen Schreiben gefordert – schnell Maßnahmen ergriffen wurden, um die Parksituation zu ordnen.
Die aktuellen Maßnahmen können aber noch nicht alle Funktionen der ehemaligen Bewohnerparkzone abbilden. Es ist deshalb schnell ein Konzept für den gesamten Geltungsbereich der ehemaligen Bewohnerparkzone zu finden. Die inhaltlichen Gründe für die damalige Einführung bestehen unabhängig von der durch Formfragen bedingten Aufhebung fort. Die inhaltlichen Gründe für die damalige Einführung bestehen unabhängig von der durch Formfragen bedingten Aufhebung fort.
Für die Anwohner der Plätze und direkt angrenzender Straßen gibt es durch die neue Regelung in den oben aufgeführten Zeiten keine Möglichkeit, ihre Fahrzeuge länger abzustellen. Sie werden dann ebenso wie die Pendler werktags in die angrenzenden Wohnstraßen ausweichen und den Parkdruck dort erhöhen.
Was wäre denkbar?
Eine Neuauflage der Bewohnerparkzone, die aber sorgfältige Vorbereitungen und Studien zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bedarf.
Eine Parkraumbewirtschaftung, wobei unklar ist, ob der Bereich für eine Wirtschaftlichkeit ausreicht und wie Parkscheinautomaten im denkmalgeschützten Ensemble zu bewerten wären.
Oder gibt es andere Ideen zur differenzierten Beschilderung mit unterschiedlichen Stundenregelungen, die Kunden, Geschäftsleuten wie Anwohnern gerecht werden?
Eine Parkraumregelung an den Frohnauer Plätzen ist eine wichtige Maßnahme, kann aber nur ein Baustein zur Bewältigung der Pendlerströme und der Parkplatzfrage sein: Notwendig sind auch der Ausbau der Verbindungen des öffentlichen Verkehrs in die Nachbarorte, der Bau von Park & Ride-Standorten im Umland, die Verbesserung der Radrouten zu den S-Bahnhöfen in Berlin einschließlich der Abstellmöglichkeiten und weitere Reformen der Tarifmodelle des regionalen ÖPNV, um den Anreiz zum Beginn der Fahrt in die Innenstadt im Tarifzone B zu senken.
Der Bürgerverein wird sich zusammen mit der IFG und dem Grundbesitzer-Verein in die Diskussion mit dem Bezirksamt einbringen. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung dazu mit. ag-mobilitaet@buergerverein-frohnau.de
Pressemitteilung des Bezirksamtes Reinickendorf
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