Brand im Entenkeller
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Brand im ehemaligen Entenkeller (Carsten Benke und Katrin Pollok)
100 Jahre nach seinem Bau stand das heute noch als „Entenkeller“ bekannte Gebäude Oranienburger Chaussee 45 Ecke Schönfließer Straße am 1. Februar 2026 erneut in Flammen.

Quelle: W. Neumann, Photograph, Berlin Winzstraße 6 (um 1940)
100 Jahre nach seinem Bau stand das heute noch als „Entenkeller“ bekannte Gebäude Oranienburger Chaussee 45 Ecke Schönfließer Straße am 1. Februar 2026 erneut in Flammen.
Geschichte:
Das Gebäude hat eine bewegte Geschichte hinter sich: Errichtet wurde es gemeinsam mit der angrenzenden „Waldsiedlung Frohnau“ durch den Architekten Franz Vogt zwischen 1924 und 1926. Das Gebäude wurde zunächst als „Konditorei am Pilz” und dann als „Café am Pilz“ genutzt. Als Ausflugslokal standen für die Gästen im Sommer 40 Tische bereit. Nach dem Zweiten Weltkrieg war hier die „Volksgaststätte”. Die Gäste mussten bei der Bestellung ihre Lebensmittelmarken abgeben. Dann gab es z.B. Grießflammeri mit Fruchtunke für -,50 Rpf oder 1 Tasse Ersatzkaffee für -,33 Rpf.
In den letzten Jahren vor der Schließung des markanten Gebäudes vis-a-vis vom Pilz, waren hier unterschiedliche Gastronomien angesiedelt. Es gab deutsche Küche, auch jugoslawische und zuletzt italienische Küche. Im Keller war einst eine Entenbraterei, die dem Haus den Namen einbrachte. Später wurde der Keller zur Diskothek umgebaut. Der Name „Entenkeller” blieb dem Gebäude seitdem anhaften, obwohl dieser nur wenige Jahre Bestand hatte.
Sachstand:
Seit 2006 steht das Gebäude leer. Seit 2012 gehört es dem jetzigen Eigentümer. Das Gebäude war zunehmendem Verfall ausgesetzt. Ein erster Bauantrag für eine überwiegend gastronomische Nutzung (um 2016) scheiterte angeblich an fehlenden Unterlagen. Die angekündigte Nachreichung der bautechnischen Unterlagen erfolgte wohl nie. 2020 gab es einen ersten Dachstuhlbrand. Die Schäden wurden nur notdürftig geflickt.
Erst seit wenigen Jahren gibt es wieder Diskussionen über eine zukünftige Nutzung. Nach der Einschätzung des Eigentümers rechnen sich Gastronomie- und Hotelnutzung unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr. Nach Angaben des aktuellen Bezirksamts finden Gespräche statt, aber es liegt bislang kein neuer Bauantrag vor. Angeblich wünscht der Eigentümer die Aufteilung des Gebäudes in viele, sehr kleine Einheiten für „gewerbliches Wohnen“.
Das Gebäude steht unter Denkmalschatz. Allerdings nicht als Einzeldenkmal, sondern als Teil der „Gesamtanlage“ (Nr. 09012200) der bereits erwähnten „Waldsiedlung Frohnau“. Ein wenig bekanntes, aber bemerkenswertes Ensemble zwischen Oranienburger Chaussee, Schönfließer Straße und Bieselheider Weg. Die Gebäude greifen die Landhausarchitektur Frohnaus auf, modifizieren sie aber im Sinne einer eher konservativen Variante des Bauens der Weimarer Zeit. Der Ensemblecharakter ist erkennbar, jedes Haus war aber individuell gestaltet. Das Eckgebäude war das einzige mit teilgewerblicher Nutzung.
Baurechtlich ist das Grundstück durch den Bebauungsplan XX-23i als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen, was neben Wohnen auch die Nutzung durch der „Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften“ (BauNVO § 4 Abs. 2) ermöglicht. Ausnahmsweise sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe möglich (§ 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung).
Des Weiteren ist die Erhaltungsverordnung von 1997 zu beachten, die auf Basis von § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch Baulichkeiten zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart […] auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ schützt. Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung bedürfen der Genehmigung.
Bewertung;
Aus Sicht des Bürgervereins ist das Denkmal unbedingt zu sichern und mit einer für diesen Standort passenden Nutzung wieder zu beleben. Wirtschaftliche Nutzung und Erhalt eines Denkmals sollten sich hier vereinbaren lassen.
Es war und ist das wichtigste ortsbildprägende Gebäude am nördlichen Ortsausgang der Gartenstadt, auch wenn noch einige weitere Wohngebäude entlang der B96 folgen. Das alte “Café am Pilz” ist für die von Norden kommende Besucherinnen und Besucher das erste sichtbare Zeichen der Gartenstadt und damit die Markierung des nördliches Zugang Berlins.
Denkmalpflegerisch sollte der Erhalt der äußeren Anmutung im Vordergrund stehen, wobei das Denkmalrecht hier explizit vom Erhalt der Substanz ausgeht. Im Innenraum sind sicherlich Modifikationen denkbar, da bei einer Gesamtanlage (§ 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin) im Gegensatz zu einem Einzeldenkmal sich der Schutz – je nach Inhalt der Unterschutzstellung – nicht zwingend auf das Gebäudeinnere und „Zubehör und Ausstattung“ auswirken muss. (Vgl. RS das Landesdenkmalsamtes 17.11.2016)
Wichtig ist die verträgliche Nutzung: Eigentumswohnungen, altersgerechter Wohnraum, Gästezimmer. Einiges ist denkbar, um eine wirtschaftliche Nutzung des Denkmals zu ermöglichen. Eine komplette Einteilung in sehr kleine Einheiten für „gewerbliches Wohnen“ (das kann vieles sein) erscheint aber als problematisch und wertet diesen Bereich von Frohnau nicht auf, sondern ab.
Wenn auch eine Nutzung durch eine große Gastronomie heute wohl nicht mehr realistisch ist, sollte zumindest die Nutzung durch ein kleines Café in einem Teilbereich sichergestellt werden. Dies wäre auch die angemessene Bespielung des wichtigen halbkreisförmigen Eingangsbereichs des Denkmals.
Funktional kommt dem Gebäude eine wichtige Rolle zu: Die Planer Frohnaus – Josef Brix und Felix Genzmer - hatten in ihrem preisgekrönten Vorschlag für einen Bebauungsplan von 1908 neben dem starken Ortszentrum am Bahnhof weitere Subzentren im großen Siedlungsgebiet der Gartenstadt vorgesehen. Das wurde von der verantwortlichen Berliner Terrain-Central zunächst nicht realisiert. Später entwickelte sich aber ganz im Sinne von Brix/Genzmer zumindest „Am Pilz“ ein kleines Subzentrum zur Versorgung der umliegenden Bevölkerung. Hier gab es den Lebensmittelladen „Buschmann“, hier war die erste Videothek der Gegend. Es gab und gibt es Blumengeschäft, Zeitschriftenladen, Schneider und Gastronomie. Das Restaurant im Waldhotel hat seit kurzen jedoch genauso geschlossen wie der Entenkeller.
Trotz gewandelten Einkaufsverhaltens wäre angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung die Stärkung dieses Subzentrums wichtig. Dazu sollte auch Gastronomie, zumindest ein Café gehören, das sicherlich auch gerne von Ausflüglern und den Patienten sowie Gästen der benachbarten großen Einrichtung der Fürst-Donnersmarck-Stiftung genutzt würde.
Irritierend ist es, dass der Brand einen Tag nach einem Abendschaubericht über das leerstehende Gebäude ausgebrochen ist. Der Bürgerverein hatte die Suche des RBB nach Anwohnerinnen und Anwohnern unterstützt.
Abendschaubericht vom 31.1.2026: https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20260131_1930/entenkeller_zukunft.html
Abendschaubericht vom 1.2.2026: https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20260201_1930/brand-entenkeller.html
Forderungen:
Wir appellieren an den Eigentümer, seiner Verantwortung nachzukommen!
Das Bezirksamt bitten wir, unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten strikt den Erhalt des Denkmals zu sichern und ggf. entsprechende bauliche Maßnahmen einzufordern. Der erneute Brand darf nicht zum endgültigen Verlust des Baudenkmals führen! Zur Not muss eine Rekonstruktion erfolgen – wie einstmals beim weitgehend zerstörten Poloplatz-Restaurant.
Im Innenbereich kann es sicherlich Modifikationen geben, wenn eine gartenstadtverträgliche Nutzung (z.B. Café plus Wohnen) gesichert wird.
Frohnau hat schon viele seiner ortsbildprägenden Bauten verloren: Das Kasino, die Fürstendammbrücke (Straumer) und der Pavillon am Rosenanger (Stahl-Urach) in den Jahren 1944/45 durch Brände bzw. Kriegseinwirkungen sowie das Kino am Ludolfingerplatz, den Wirtschaftshof (Paul Poser) an der Welfenallee und das Direktorengebäude (Straumer) am Edelhofdamm in den 1960/70 Jahre durch Abrisse und viele Villen und Landhäuser bis in jüngste Zeit. Das Café am Pilz darf nicht der nächste unwiederbringliche Verlust werden!
Führung am 25.4.
Führung am 9.5.















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