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NEUIGKEITEN

Für Frohnau aktiv.

 Carsten Benke (Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau  und Christoph Plachy (Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau)

 

Für die Gartenstadt Frohnau bestanden seit ihrer Gründung 1910 Regeln zur Bebaubarkeit, Nutzung, Gebäudegestaltung und Gartenanlage. Diese Vorgaben wirkten zunächst über Grundbucheintragungen, die Bauordnung für Vororte und durch den auf Grundlage des von Brix/Genzmer gewonnen Wettbewerbs von 1908 festgesetzten Fluchtlinien- bzw. Bebauungsplan.

 

Das von der Berliner Terrain Centrale ausgearbeitete und aufwändig angelegte gegliederte Straßennetz sowie das von Ludwig Lesser entworfene Grünflächensystem trugen ebenfalls zur erstaunlichen Stabilität der ursprünglichen Planungsidee einer offenen und gestalterisch harmonischen Landhausbebauung bei.


Trotz mehrerer einschneidender gesellschaftspolitischer Umwälzungen seit 1910 sind massive gestalterische Brüche, wie wir sie häufig in anderen Berliner Einfamilienhaus-Vororten beobachten können, in Frohnau deutlich seltener festzustellen. 


Bis heute wird Frohnau durch einige große Landhäuser und Villen der Zeit vor 1918 und insbesondere zahlreiche qualitätvolle Bauten der 1920er und 30er Jahre geprägt. Spätere Bauten konnten sich in diese Typik meist gestalterisch und städtebaulich einordnen. Selbst für die Integration geschlossener Siedlungen wie der Barbarossahöhe von Paul Poser erwies sich das System als stabil und gleichzeitig flexibel genug. Von der hohen Gestaltungs- und Lebensqualität des gesamten Ensembles der Gartenstadt profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner bis heute.


Zwischen den späten 1960er und den 90er Jahren gab es aber auch bedenkliche bauliche Entwicklungen, die hinsichtlich Gestaltung, Maßstäblichkeit und Verdichtung den Gartenstadtcharakter beeinträchtigten und auch zu schmerzlichen Verlusten wertvoller Bausubstanz führten. Nach einem langen Diskussionsprozess von Bezirksamt, Denkmalpflege, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen wurde schließlich 1997 eine Erhaltungsverordnung aufgestellt und 2006 wurden Bebauungspläne für ganz Frohnau festgesetzt, die die Bebaubarkeit wieder im Sinne der ursprünglichen Planungsidee neu regulierten bzw. im Lichte neuer Anforderungen weiterentwickelten.


Um die Funktion der nun schon bald 30 Jahre alten Erhaltungsverordnung im Wechselspiel mit anderen bau- und denkmalschutzrechtlichen Instrumentarien deutlich zu machen und den Bauwilligen praktische Informationen an die Hand zu geben, hat das Stadtentwicklungsamt Reinickendorf einen schon länger bestehenden Informationsflyer zur Erhaltungsverordnung überarbeitet. Der Bürgerverein und der Grundbesitzer-Verein begrüßen das ausdrücklich und haben sich dabei gerne eingebracht.



Eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) definiert ein Gebiet, in dem zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart […] auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Diese Form der Erhaltungsverordnung ist von „Milieuschutzsatzungen“ nach § 172 Abs. 1 Nr.2 zu unterscheiden, die der Erhaltung der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dienen und die häufiger in der Berliner Innenstadt angewendet werden.

Die Frohnauer Erhaltungsverordnung soll über den Bestand an besonders wertvollen, über das Denkmalrecht geschützten einzelnen Gebäuden und Gärten hinaus die Grundstruktur der „Gartenstadt“ mit ihren zentralen baulichen und landschaftlichen Elementen bewahren. Eingriffe in das Ortsbild bedürfen nach der Erhaltungsverordnung einer Genehmigung. Dies betrifft nicht nur Abriss und Bau von Einfamilienhäusern, sondern auch baurechtlich eigentlich nicht genehmigungspflichtige Nebenanlagen, Carports, Schuppen und Mülltonnenunterstände. Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist von der Baugenehmigung zu unterscheiden. Ist ohnehin eine Baugenehmigung nötig, z.B. für einen Hausbau, werden beide Verfahren zusammen bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es unter den Frohnauerinnen und Frohnauern unterschiedliche Interessenslagen gibt: Zwischen dem Eigentümer, der ein Bauvorhaben plant, und dem Nachbarn, der den liebgewonnen Bestand erhalten will. Ebenso gibt es eine Spannung zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Interesse am Erhalt eines herausragenden städtebaulichen Ensembles und den dringenden Zielen der Wohnraumversorgung und des nachhaltigen Bauens. Diese Interessenslagen gilt es abzuwägen. Eingriffe in Eigentumsrechte sind behutsam anzuwenden. Auch die Vereine erreichen immer wieder Hinweise von unterschiedlichen Seiten: diejenigen, die Abrisse von alter Bausubstanz in der Umgebung und Verdichtungen als Beschädigungen des Erscheinungsbildes der Gartenstadt empfinden und von Bauherren, die durch Genehmigungsvorbehalte in ihrem Gestaltungswillen beeinträchtigt werden und sich zur Sanierung älterer, beschädigter Bausubstanz nicht in der Lage sehen.

Aus Sicht der Vereine sind der neue Flyer und die überarbeitete Webseite des Stadtentwicklungsamtes gute erste Schritte zu Verbesserung der Informationslage: Nicht jeder weiß, dass er einen Schuppen in Frohnau genehmigen lassen muss – in den umliegenden Gemeinden und Ortsteilen ist das auch nicht erforderlich.


Ein nachträglicher Abriss eines nicht genehmigten Baus ist mehr als ärgerlich. Wenn man das Vorhaben aber frühzeitig abklärt, lassen sich häufig Lösungen finden. Auch bei größeren Bauvorhaben, ist es sinnvoll, dass sich Bauherren in einer frühen Phase des Entwurfsprozesses mit dem Grundcharakter der Gartenstadt auseinandersetzen. Dann lassen sich moderne wie traditionelle Ansätze gut integrieren. Häufig, aber nicht immer gelingt das. Eine Erhaltungsverordnung kann nicht alles regeln und sie darf auch nicht alles regeln. Kompromisse müssen immer wieder gefunden werden.


Entscheidend ist, dass die Verfahren wirklich schlank und transparent sowie in nachvollziehbarer Abwägung umgesetzt werden. Die Vereine regen deshalb an, ergänzend einen Leitfaden mit best practices und weiteren Hinweisen zur Erleichterung für Bauherren zu erstellen. Antragsformulare, insbesondere für nicht bauordnungsrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, sind massiv zu entschlacken. In der heutigen Zeit müssen wir das Genehmigen und Bauen dringend beschleunigen. Aber Geschwindigkeit und Qualität des Bauens müssen sich nicht ausschließen. Im Idealfall „bemerkt“ der Bauherr das zusätzliche erhaltungsrechtliche Verfahren im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für ein Einfamilienhaus gar nicht. Und bei einer einfachen Nebenanlage sollte ein Verfahren mit minimalen Formanforderungen und innerhalb von Tagen umsetzbar sein. Gute Vorbereitung in der Verwaltung und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger können zur Beschleunigung beitragen.


Eine Erhaltungsverordnung ist keine Gestaltungsverordnung: architektonisch-gestalterische Details können und sollen hierüber nicht geregelt werden. Die Erhaltungsverordnung selbst kann bei Neubauten nur die Einordnung in die städtebauliche Eigenart beurteilen und die Regeln des Bebauungsplans ergänzen. Zitat BauGB „Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.“ 


Eine Gestaltungsverordnung, die z.B. detailliert bestimmte Dachneigungen, Farben, Fenster und Stile vorschreibt, gibt es in Frohnau nicht – das würde hier trotz der grundsätzlichen städtebaulichen Harmonie angesichts der Vielfalt im gestalterischen Detail nicht funktionieren.


Frohnau ist kein Museum. Aber Frohnau ist etwas ganz Besonderes. Das Leben in einem solch herausragenden Ensemble ist Glück und Herausforderung zugleich. Im Willen um Erhaltung müssen alle Akteure auf der einen Seite überschießende Regulierungswünsche mäßigen und wirklich auf die Kernziele beschränken. Ebenso wie ein Bauherr Verantwortung übernehmen muss und vielleicht nicht jede Individualität beim Bauen ausleben kann, die in einem Einfamilienhausgebiet auf der „Grünen Wiese“ möglich wäre. Eine klug angewandte Erhaltungsverordnung sollte einen Rahmen mit ausreichender Flexibilität bieten.

Die Vielzahl von Detaillösungen, die Bauherren und Baumeister in den vergangenen Jahrzehnten gefunden haben, um Fassaden, Baumassen, Zugänge zum Garten, Nebengebäude, Gartenpavillons, integrierte Garagen etc. zu organisieren, lohnt immer wieder einen vertiefenden Blick. Hier lassen sich Anregungen finden. Wir müssen heute noch mehr auf den Grundstücken organisieren: Eine größere Zahl von Abfallbehältern, das Außengerät für Wärmepumpen, Ladeeinrichtung für ein Elektromobil, Unterstellmöglichkeiten für eBikes, Solaranlagen, vielleicht weitere Anbauten für neue Familienmodelle und Anlagen der Niederschlagsentwässerung. Das alles muss möglich sein. Und alles sollte sich behutsam integrieren lassen. Es bietet sich an, hierfür gute Beispiele zu sammeln.


Der Erhalt eines prägenden Altbaus ist Kernanliegen der Erhaltungsverordnung. Hier stehen bei der Bewertung Gesichtspunkte des Ortsbildes im Zentrum: Zitat § 172 (3) BauGB „[D]ie Genehmigung [für einen Abriss darf] nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.“


Wenn der Erhalt aber aus baulichen Gründen, wegen Schadstoffbelastung nicht möglich bzw. den Bauherren wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, muss ein Abriss aber schnell und transparent entschieden werden, um ggf. zeitnah eine gleichzeitig zeitgemäße wie maßstäbliche Neubebauung zu ermöglichen. Noch schneller sollte entschieden werden, wenn ein Abrissantrag eben keinen ortsbildprägenden Bau betrifft. Auch solche Bauten gibt es vielfach in Frohnau, gerade aus den ersten Jahrzehnten nach 1945.

Die Erhaltungsverordnung, der Bebauungsplan oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, die sämtlich in unterschiedlichen Bereichen des Stadtentwicklungsamts behandelt werden, haben im Übrigen nichts mit der aktuell diskutierten Zweckentfremdungsverordnung zu tun. Diese basiert auf wohnungspolitischen Vorgaben und wird im Wohnungsamt (Zuständigkeit bei der Bezirksbürgermeisterin) entschieden.


Die Zweckentfremdungsverordnung soll im Grundsatz verhindern, dass Wohnfläche durch Umnutzung in Gewerbe oder durch Abriss verloren geht. So weit. So gut. In einem Gebiet wie Frohnau kann die Zweckentfremdungsverordnung aber dazu führen, dass der Abriss von maroden Einfamilienhäusern in Einfachbauweise aus den beiden Nachkriegszeiten oder schadstoffbelastete Fertighäuser der 1960 und 70er Jahre verhindert wird, die weder nach Kriterien der städtebaulichen Eigenart, des Ensembleschutzes noch der Denkmalpflege erhaltenswert sind. Insbesondere die Vorgabe, dass nach Abriss und Neubau auch bei selbstgenutzten Eigenheimen eine Maximalmiete kaum über 9 Euro rechtsverbindlich festgelegt werden muss, belastet junge Familien. Diese potenziellen Bauherren können nicht sicher sein, was künftige persönliche Entwicklungen bringen, die vielleicht eine Vermietung erfordern. Zudem erschweren die Verpflichtungen massiv die Verhandlung mit Banken.

Dabei kann ein an die Umgebung und an neue energiepolitische Maßnahmen angepasster Neubau nach Abriss eines nicht erhaltenswerten und nicht ortsbildprägenden maroden Altbaus sogar dem Erscheinungsbild der Gartenstadt und der Nachhaltigkeit insgesamt zugutekommen. Aber das ist nicht Thema der Erhaltungsverordnung, sondern der Zweckentfremdungsverordnung, die hier nicht behandelt wird – siehe dazu auch aktuelle Texte von Herrn Wohltorf (z.B. DIE GARTENSTADT Mai 2024). Hier sollten schnell Lösungen gefunden werden, um das Bauen wieder zu erleichtern.


Ziehen wir ein Fazit: Der Erhalt des Ortsbildes und die damit seit 1910 verbundene Regelung der Bebaubarkeit tragen zum einzigartigen Charakter Frohnaus bei. Heute soll die Erhaltungsverordnung die städtebauliche Struktur sichern und schützt damit auch die Werterhaltung der Gebäude und die Lebensqualität vor Ort. Gleichzeitig ist es nach Ansicht der Vereine aber wichtig, dass neue Anforderungen an Wohnraumversorgung, energetische Sanierung, erneuerbare Energien, Mobilität und Entwässerung durch die Bauherren in Einklang mit den Erhaltungszielen in schlanken und transparenten Verfahren umgesetzt werden können. Genehmigen und Bauen muss insgesamt schneller werden. Erhalt der Qualitäten der Gartenstadt und eine zeitgemessene und flexible Weiterentwicklung können dabei Hand in Hand gehen.

 



Weitere Informationen des Bezirksamtes zur Erhaltungsverordnung:


 
 
 

(Text Stand Bürgervereins-Newsletter April/Mai mit Ergänzungen bis Ende Juni 2024)


Zur Veranstaltung am 11. Juli im Centre Bagatelle siehe hier: LINK


In der Senheimer Straße beginnen in diesem Jahr zwischen Zeltinger Straße und Schönfließer Straße vorbereitende Straßenbauarbeiten.


Da die Straße auch eine wichtige Erschließung des neuen Feuerwehrstandortes darstellt, ist die Sanierung des aktuell maroden Straßenzuges zu begrüßen. Einige Planungen, insbesondere die vorgesehene Abholzung der kompletten östlichen Baumreihe, sind jedoch bei Anliegern umstritten.



Hintergrund

Nach Angaben des Bezirksamtes soll die Verbesserung der baulichen Substanz der Fahrbahn und der Seitenbereiche „durch eine grundhafte Fahrbahnerneuerung, eine Erneuerung der Gehbahnen und den Neubau einer Straßenentwässerung“ erreicht werden.


Zitat: „Ein weiteres Ziel der Planung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger in den Seitenräumen auch im Hinblick auf die Aspekte des barrierefreien Bauens. In den Einmündungsbereichen der querenden Straßen werden Borde auf eine Antrittshöhe von 3 cm abgesenkt und die Gehwegbereiche an die neuen Bordhöhen angepasst.“


Durch die neue Wache der Freiwilligen Feuerwehr Frohnau im Norden der Senheimer Straße wird die ganze Senheimer Straße zukünftig regelmäßig von Rettungs- und Löschfahrzeugen befahren werden. Die Fahrbahnbreite von 7,50 m soll deshalb unverändert bleiben. Zitat Bezirksamt: „Auf Grund des starken Wurzelwuchses der Bäume ist eine Beibehaltung der Bordlagen nicht möglich. Zum Erhalt des Baumbestandes auf der Westseite werden die Bordachsen um 0,50 m Richtung Osten verschoben.“


Geplanter Querschnitt. Blickrichtung nach Süden. Grau ist ein erhaltender Baum auf der Westseite verzeichnet. Grün eine versetzte Neupflanzung auf der Ostseite. Rechts und links sind die 2 m breiten Seitenstreifen (mit durchlässiger Pflasterung) erkennbar. In der Mitte die asphaltierte Fahrgasse. Die alte Bordlage ist noch zu sehen - ohne Schraffierung.

 

Die Verschiebung der Bordsteine im Westen, um den dortigen alten Bäumen mehr Spielraum durch größere Baumscheiben zu geben, hat jedoch zur Folge, dass sämtliche Bäume auf der Ostseite gefällt werden, da auch hier die Borde versetzt werden, während der Straßenquerschnitt mit 7,5 m erhalten bleibt. Es soll beidseitig gepflasterte Parkstreifen mit je 2 m Breite (auch zur Versickerung) und eine asphaltierte Fahrgasse mit 3,5 m geben. Nach Angaben des Bezirksamtes ist auch ein hoher Anteil der Bäume laut Baumgutachten geschädigt bzw. wird durch Leitungsarbeiten beeinträchtigt. Die Anteil der davon betroffenen Bäume an den auf der Ostseite vorhandenen 66 Ahornen ist bis dato aber nicht bekannt.


Die Baumfällungen sollen im 4. Quartal 2024 starten. Der Baubeginn soll ab 1. bzw. 2.Quartal 2025 erfolgen. Das Bauende ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen. Aktuell gibt es bereits Sperrungen und Baumaßnahmen, die laut den Anwohnerinformationen der Wasserbetriebe zunächst bis Dezember 2024 der Erneuerung von Wasserleitungen dienen sollen. An der Ecke zur Schönfließer Straße finden bereits Baumaßnahmen in der Senheimer Straße statt, die aber im Zuge der Fertigstellung der Schönfließer erfolgen. Drei Bäume wurden in diesem Zusammenhang gefällt. Die Grundzüge der zukünftigen Struktur der Senheimer Straße sind hier aber bereits zu erkennen.

Nahe Schönfließer Straße schon angelegter Parkstreifen. (Mittlerweile gepflastert.) Erkennbar hier die gegenüber dem Bestand auf der Ostseite nach Osten verschobene Bordlage (Blickrichtung Norden).


 

Ausblick

Nach Angaben der Anwohnenden hat eine gesonderte Beteiligung oder Information vor Ort bislang nicht stattgefunden. Anpassungen der alten Planung von 2017 (damals erfolgte auch eine Ämterbeteiligung) seien nicht vorgesehen. Auf Kritik stößt insbesondere die massive Abholzung der östlichen Baumreihe (ca. 66 Bäume).


Einige Anwohner sprechen sich dafür aus, lieber auf der östlichen Seite der Straße auf eine Parkplatzreihe zu verzichten. So könnte wie geplant eine 3,5 m breite Fahrgasse für die Feuerwehr und eine Verbreiterung der Flächen für die Baumscheiben auf beiden Seiten erreicht werden und der Bestand an Bäumen – soweit gesund - damit weitgehend erhalten werden. Es bliebe dann nur ein schmaler östlicher Seitenstraßen (u.a. für Versickerung) erhalten und die Parkplätze würden dort entfallen


Der Bürgerverein regt an, zusätzlich als Variante zu prüfen, ob als Kompromiss zumindest ein Teil der östlichen Bäume erhalten werden kann, indem dort (um ca. 50 cm nach Westen) vorgestreckte Baumscheiben vor erhaltbaren Bäumen angelegt werden. Dazwischen könnten Parkhäfen geschaffen werden (mit Bordlage hier wie 2017 geplant 50 cm nach Osten verschoben). Die Fahrgasse bliebe wie geplant erhalten.


Nach Ansicht des Bürgervereins sollte eine so umfangreiche Baumaßnahme mit erheblichen Auswirkungen auf das Ortsbild der Gartenstadt nochmals mit den Anwohnenden erörtert und begründet werden. Alle Erfahrungen zeigen, dass die Akzeptanz einer Maßnahme umso höher ist, je stärker die Betroffenen sich mit ihrer jeweiligen Perspektive wahrgenommen und mitgenommen fühlen. Entscheidend für eine objektive Bewertung ist es auch zu wissen, wieviele Bäume durch Krankheit oder Leitungsarbeiten ohnehin abgängig wären.


Der Vorschlag von Anwohnenden und ggf. weitere Anpassungserfordernisse der mittlerweile sieben Jahre alten Planungen sollten geprüft werden: Sind Kompromisse zwischen Erschließung der Feuerwehr, der Parkraumerfordernis und dem Erhalt der Bäume denkbar? Trotz des fortgeschrittenen Planungsstandes sollten Alternativen oder Teilanpassungen abgewogen werden, auch angesichts der Historie der Gartenstadt, Klimaschutzerfordernissen, des denkmalrechtlichen Schutzstatus des gesamten Straßen- und Grünflächensystems in Frohnau sowie der Vorgaben des geltenden Bebauungsplans XX-25f, der in Textlicher Festsetzung 8 ausführt: „Innerhalb der Straßenverkehrsflächen sind die Straßenbaumreihen und Baumalleen mit ihren historischen Arten und Sorten und in ihren historischen Pflanzfluchten bzw. Pflanzabständen zu erhalten und bei Abgang zu ergänzen.“


Derzeitiger Planungsstand:


Die Planung ist schon weit vorangeschritten auf Basis des Konzepts von 2017 ist schon eine BPU (Bauplanungsunterlage) erstellt. Notwendige Beteiligungen von Ämtern sind damals erfolgt. Eine Bürgerbeiteligung (die bei Sanierungen nicht zwingend vorgeschrieben ist) erfolgte nicht. Die Planungsdetails wurden ca. im März 2024 auf der Homepage des Bezirkes bekannt gemacht.


Was halten Sie von den aktuellen Planungen? Sehen Sie Alternativlösungen? Wenn Sie sich über die Thematik austauschen wollen, schicken Sie gerne eine Mail an ag-mobilitaet@buergerverein-frohnau.de. Wir setzen die Frage auf die Tagesordnung einer (virtuellen) AG-Sitzung. 


Ergänzung 13. Mai: Der Bürgerverein hat auf Basis zahlreicher Rückmeldungen nochmals Nachfragen an das Bezirksamt gerichtet und um Erörterung von Alternativen zum Erhalt der östlichen Baumreihe (z.B. durch einen schmaleren östlichen Seitenstreifen ohne Parken und nach Westen versetztem Bordstein) oder zum Teilerhalt zumindest geeigneter Teile der östlichen Baumreihe (mit Auskragungen für Baumscheiben bis zur Fahrgasse und dazwischen Parkhäfen und nach Osten verschobene Bordsteinlage wie geplant) gebeten. Wir bitten das Bezirksamt auch um Hinweise, ob es ggf. weitere nicht in den Unterlagen genannte Zwangspunkte (z.B. Leitungen, Normen) gibt, die Alternativen.


Ergänzung 19. Mai: Im Rahmen der BVV Reinickendorf am Mittwoch, 15. Mai 2024 wurde die Thematik Senheimer Straße aufgrund von zwei Anfragen behandelt. Die zuständige Stadträtin Frau Schrod-Thiel führte aus, dass die Planung schon von 2017 stammt und zahlreiche Bäume auf der Ostseite krank seien bzw. durch Umbauten der Leitungen betroffen seien. Eine konkrete Zahl der kranken Bäume gemäß Baumgutachten wurde aber nicht genannt. Es seien alternative Querschnitte geprüft worden. Ob dabei auch ein Verzicht auf einen östlichen Parkstreifen oder ein Teilverzicht von Parkplätzen (z.B. bei Erhalt gesunder Bäume auf vorgestreckten Baumscheiben und dazwischenliegende Parkhäfen) geprüft wurde, ist nicht bekannt. Die Thematik der Baumfällungen soll in den zuständigen Ausschüssen beraten werden.



Ergänzung 28. Mai: Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat sich am 27. Mai einhellig für die Fortsetzung und Intensivierung de Engagements ausgesprochen. Der Bürgerverein befindet sich gerade in Vorbereitung eines geplanten Gespräches mit dem Bezirksamt und bittet im Vorfeld um die Übermittlug weiterer Materialien. Insbesondere von Interesse sind das Baumgutachten, Informationen über die Zahl von Bäumen, die durch Leitungsarbeiten abgängig sind und Hinweise zu den bis 2017 geprüften Querschnittsvarianten. Auf dieser Basis streben wir eine Diskussion über Möglichkeiten zur Erhaltung einer möglichst großen Zahl von Bäumen bei entsprechend angepassten Querschnitt an.


Update 12. Juni 2024

Das Baumgutachten von 2017 wurde auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht:

 

 

Im (verwaltungsinternen) Gutachten wurden nach Angaben der Stadträtin Frau Schrod-Thiel insgesamt 31 Bäume in der Senheimer Straße aufgrund ihres Zustandes als „nicht vital“ eingestuft: Davon 11 auf der Westseite und 20 auf der Ostseite. Bei der Umsetzung der aktuellen Planung mit der Verschiebung der gesamten östlichen Baumreihe würden also ca. 46 vitale Bäume auf der Ostseite gefällt. (Stand Zustand der Bäume von 2017) (Das Gutachten muss noch genauer analysiert werden, um die genannten Zahlen beurteilen zu können: Bislang sind laut Gutachten auf der Westseite 7 "Bäume mit eingeschränkter Vitalität" erkennbar. Weitere Bäume mit problematischem Wurzelwachstum, zurückgebliebenen Wachstum durch Schattendruck und Standort an Zufahrten.)

 

Die Stadträtin Frau Schrod-Thiel hat auf der BVV angekündigt ein neues Baumgutachten extern erstellen zu wollen, um die aktuellen Zustand abbilden zu können. Die Vergabe soll schon wenigen Wochen erfolgen.

 

Siehe dazu BVV vom 12.6.2024 ab 1 Stunde 17 Minuten

 

Auf dieses Gutachten soll zunächst gewartet werden. Die Stadträtin wies darauf hin, dass eine Neuplanung mit Querschnittsveränderungen die Baumaßnahme verzögern würde, mit Folgen für alle anderen nachfolgend eingeplanten Straßenbauprojekte in Frohnau.

 

Im Nordteil der Senheimer Straße (noch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Schönfließer Straße) wurden nun drei Linden neu gepflanzt und kein Ahorn wie bisher.


Update 27. Juni 2024


Der Bürgerverein begleitet seit April die Diskussion über die geplanten Fällungen von mehr als 60 Bäumen in der Senheimer Straße und berichtet auf seiner Webseite regelmäßig über den Fortgang.


Wir setzen uns nachdrücklich für eine Lösung ein, die den Erhalt von Bäumen mit den Zielen der Straßensanierung, der Optimierung der Entwässerung, der Sicherung denkmalpflegeischer Belange und der Anbindung der Feuerwehr vereinbaren lässt. Eine historische Baumallee hat gerade in der Gartenstadt eine große Bedeutung.

Zur Thematik sind wir mit dem Bezirksamt im Gespräch und stimmen uns mit der neugegründeten Bürgerinitiative intensiv ab. Wir sehen weiterhin Chancen für Lösungen! Der Bürgerverein engagiert sich dafür, dass Transparenz über alle Fakten hergestellt wird und Alternativen gegenüber der Planung von 2017 ernsthaft geprüft werden. Dafür wollen wir auch als konstruktive Plattform wirken. 


Am 29. Juni richtet die Bürgerinitiative Senheimer Straße um 15:00 Uhr ein Informationstreffen im Gemeindesaal der katholischen Kirche in der Senheimer Straße aus. Auch der Bürgerverein wird anwesend sein.

Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse und fachlichen Prüfungen aller vorhandenen und noch erbetenen Dokumente sowie anknüpfend an den Austausch am 29. Juni wird der Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau eine öffentliche Veranstaltung um 19:00 Uhr 11. Juli im Centre Bagatelle ausrichten.


Dabei soll nach einem Eingangsimpuls des Bürgervereins zu Zielen der Planung, Konsens- und Dissenspunkten die wichtigsten Beteiligten mit ihren Sichtweisen zu Wort kommen. Danach soll ein strukturiertes Gespräch über Einzelfragen der Planung und möglicher Alternativen folgen, um Zwangspunkte und Spielräume genau herauszuarbeiten (z.B. zu Fragen der Versickerung, der Bäume, der Feuerwehrerschließung, der Kosten und möglicher Verzögerungen durch Umplanungen, der Frage der Stellplätze, Aspekte des Denkmalschutzes).


Die Stadträtin und der Amtsleiter für Straßen und Grünflächen haben bereits zugesagt.

Details der Veranstaltung werden noch in Absprache mit allen Betroffenen festgelegt. Bitte merken Sie sich den Termin schon mal vor.









Vorbereitende Leitungsarbeiten (blau: neue Trinkwasserleitungen, orange: Abwasser)





 
 
 
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