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Aktueller Sachstand Edelhofdamm Ende Februar 2024

Der Bürgerverein sammelt weiter Hinweise der Frohnauerinnen und Frohnauern zur Fahrradstraße im Edelhofdamm und führt dazu Gespräche mit dem Bezirksamt.


Weiterhin ist zu begrüßen, dass die dringend erforderliche Sanierung der Fahrbahn und die neuen Maßnahmen zur Niederschlagsentwässerung auf Basis der Bundesmittel für übergeordnete Fahrradverbindungen erfolgen konnten. Zu bedauern ist aber die entgegen der Ursprungsplanung erfolgte völlige Beseitigung der Pflasterung in den Seitenbereichen .


Im Grundsatz erscheint die Schaffung einer hochwertigen Radverbindung im Zuge des Edelhofdamms verkehrsplanerisch sinnvoll und entspricht auch den Konzepten der Umlandgemeinden und der Berliner Radverkehrsplanung. Um Effekte zu erzielen muss die Planung in Glienicke zur Fortführung einer Fahrradgerechten Route im Zuge der Leipziger Straße aber endlich umgesetzt werden. (In welcher für die Anwohner passenden Form auch immer.)


Allerdings sieht der Bürgerverein hinsichtlich  der konkreten Ausgestaltung (Berechtigungen, Beschilderungen) im Edelhofdamm schon seit der Planungsphase und insbesondere aufgrund der ersten Erfahrungen Anpassungsbedarf.


Größere Probleme stellt der Bürgerverein – wie schon während der Konzeption der Fahrradstraße mehrfach angemerkt –  in Hinblick auf die umliegenden Bewohner mit Pkw aufgrund der engen Ausweisung „Anlieger frei“ fest.


  • Insbesondere nördlich der Fahrradstraße ergeben sich durch das typische Frohnauer Straßensystem (keine Parallelstraßen wie in der Innenstadt) und den sehr schlechten Oberflächenzustand in den Seitenstraßen Belastungen durch Umwegfahrten.

  • Ein weiteres Problem zeigt sich in Hinblick auf die fehlende Durchfahrtmöglichkeit zwischen Remstaler Straße und Enkircher Straße: Es gibt bei vorherrschender Auslegung keine Möglichkeit für Nicht-Anlieger, den Bereich auf Höhe des Buddhistischen Hauses zu queren, wodurch sich angesichts der Barrierewirkung der Glienicker Hügelkette zahlreich Umwegfahrten für Bewohner des südöstlichen Bereichs ergeben.

  • Auch direkte Bewohner des Edelhofdamms sind durch die abschnittsweisen Geltung des Anliegerbegriffs betroffen. Beispiel: Ein Bewohner oder Gast des mittleren Abschnitts des Edelhofdamms (zwischen Markgrafen und Enkircher) dürfte auf dem Weg zum Zeltinger Platz nicht den Abschnitt zwischen Markgrafen und Zeltinger Platz passieren, da der Anliegerbereich an der Markgrafenstraße durchbrochen ist und müsste vorher abbiegen. Zwar gibt es hierzu unterschiedliche Interpretationen des gesetzlich nicht festgelegten Anliegerbegriffs. Durch die Polizei werden jedoch bereits Verwarnungen erteilt. Diese Situation ist sehr unbefriedigend für die Betroffenen.

  • Zudem sind nach Ansicht des Bürgervereins deutlich zu viele und teils verwirrende Schilder aufgestellt und Fahrbahnbemalungen aufgebracht, die rechtlich nicht zwingend sind.


Lösungsansatz:

Der Bürgerverein sieht als Lösungsansatz – wie bereits mehrfach aufgeführt – die Ermöglichung von „Pkw frei“ (ggf. ergänzend „Kraftfahrräder frei“) zusätzlich zu „Anlieger frei“. (Das Schild „Anlieger frei“ müsste bleiben, um Anliefer/Bauverkehr mit größeren Fahrzeugen zu ermöglichen.)


  • Dadurch würde weiterhin ein Vorrang für Fahrradfahrer bestehen. Da früher ohnehin wenig Durchgangsverkehr bestand, drohen keine Belastungen für Anwohnende und Radfahrende. Der Charakter als Fahrradstraße bliebe durch Markierungen, Bevorrechtigungen, Ausschluss Lkw-Durchgangsverkehr und Hinweisschilder gewahrt, so dass keine Rückzahlung der Bundesmittel drohen würde. (Gerichte verlangen, dass in jedem Fall eine reale Bevorrechtigung der Radfahrenden sichergestellt ist.)

  • Durch „Pkw frei“  ließe sich die Probleme der abschnittsweisen Gültigkeit des Anliegerbegriffs, die fehlende Durchquerbarkeit in Höhe Enkircher sowie die Umwegfahrten der umliegenden Bewohner lösen.

  • Zudem wäre der Verzicht auf einen großen Teil der Beschilderung möglich. (Z.B. die Sackgassenschilder. Die Aufhebungsschilder für „Tempo 30“ sind ohnehin nach VwV StVO entbehrlich.)

  • Zwar gibt es das Schild „Pkw frei“ im Grundsatz in der bundesweit gültigen STVO auch in Berlin. (Im Gegensatz zum besonderen Schild „Kfz frei“, das in Berlin nicht existiert.)

  • Allerdings wird diese Ausweisung in Berlin bislang generell nicht für Fahrradstraßen angewandt, da eine „Sollvorschrift“ im Mobilitätsgesetz die Ausgestaltung von Fahrradstraßen auf „Quell- und Zielverkehr“ beschränkt.

  • Eine andere Interpretation oder nötigenfalls Regelanpassung kann nur auf Ebene des Senats bzw. des Abgeordnetenhauses erfolgen. Das Bezirksamt selbst sieht hier aktuell keine Handlungsmöglichkeiten.

  • Eine solche Diskussion erscheint notwendig, um mehr Flexibilität und Möglichkeiten für eine ausgewogene Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen gerade in Vororten zu erhalten. Viele andere Städte gehen so vor.



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